

Die Quarantäne-Anordnung des Kreis-Gesundheitsamtes für 206 Beschäftigte des Fertigungsbereiches wird damit aufrechterhalten und auf 14 Tagen ausgedehnt. Eine Negativ-Testung vor Quarantäne-Entlassung ist am 14. Tag erforderlich, eine Verkürzung der Quarantäne nicht möglich. Die vom Kreis Euskirchen veranlassten Maßnahmen dienen vorrangig dem Gesundheitsschutz der Miele-Beschäftigten, deren Angehörigen sowie der Bevölkerung insgesamt. Da neben der Fertigung keine weiteren Betriebsteile des Euskirchener Miele-Werkes betroffen sind, kann die Arbeit in anderen Bereichen aufrechterhalten werden. Das Gesundheitsamt steht dazu in engem Austausch mit der Werksleitung.



