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Welche Geschäfte bleiben geöffnet?

Die Kreisstadt Euskirchen hat auf den Erlass der NRW-Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie reagiert und ein Merkblatt veröffentlicht. Öffnen dürfen demnach Lebensmitteleinzelhändler, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Die Stadtverwaltung Euskirchen hat ein Merkblatt veröffentlicht. Symbolfoto: Archiv

Die Stadtverwaltung Euskirchen hat ein Merkblatt veröffentlicht. Symbolfoto: Archiv

Auch Handwerker und Dienstleister dürfen hingegen weiterhin tätig sein. Alle geöffneten Betriebe haben aber Hygienevorschriften zu beachten. So sind beispielsweise Warteschlange zu vermeiden. Die Abstände zwischen den Kassen sollen zwei Meter betragen. Zu schließen sind nach Angaben der Stadt damit unter anderem Bars, Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars, Theater, Kinos, Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder, sogenannte „Spaßbäder", Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros, Prostitutionsbetriebe, Bekleidungsgeschäfte, Elektronikmärkte Kneipen und Cafés., usw. Das vollständige Merkblatt der Stadt Euskirchen gibt es hier. Zudem hat die Stadt Euskirchen eine Hotline ausschließlich für Fragen der Betriebe zu den auf dem Merkblatt erläuterten Regelungen eingerichtet. Die Nummer und E-Mail-Adresse der Hotline ist ebenfalls auf dem Merkblatt zu finden.


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