Welche Geschäfte bleiben geöffnet?
Auch Handwerker und Dienstleister dürfen hingegen weiterhin tätig sein. Alle geöffneten Betriebe haben aber Hygienevorschriften zu beachten. So sind beispielsweise Warteschlange zu vermeiden. Die Abstände zwischen den Kassen sollen zwei Meter betragen. Zu schließen sind nach Angaben der Stadt damit unter anderem Bars, Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars, Theater, Kinos, Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder, sogenannte „Spaßbäder", Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros, Prostitutionsbetriebe, Bekleidungsgeschäfte, Elektronikmärkte Kneipen und Cafés., usw. Das vollständige Merkblatt der Stadt Euskirchen gibt es hier. Zudem hat die Stadt Euskirchen eine Hotline ausschließlich für Fragen der Betriebe zu den auf dem Merkblatt erläuterten Regelungen eingerichtet. Die Nummer und E-Mail-Adresse der Hotline ist ebenfalls auf dem Merkblatt zu finden.