Michael Nielen

Wer jetzt seinen Führerschein tauschen muss ...

Im Kreis Euskirchen sind bis 2033 rund 120.000 »Lappen« betroffen.

Kreis Euskirchen. Die Zeit vom alten »Lappen« läuft ab. In den kommenden Jahren müssen in Deutschland rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zur Einführung eines einheitlichen, fälschungssicheren Führerscheins. Das betrifft natürlich auch die Autofahrer im Kreis Euskirchen. Hier müssen nach Angaben des Straßenverkehrsamtes bis 2033 rund 120.000 Führerscheine ausgetauscht werden, 90 Prozent der erwachsenen Bürger sind betroffen. In der Praxis funktioniert das nach einem Stufenplan.
Je nach Geburtsjahr/ Ausstellungsjahr des Führerscheins gelten bestimmte Fristen, bis zu denen der Umtausch erledigt sein muss. So soll der Aufwand für die Führerscheinstellen besser zu bewältigen sein. Die erste Umtauschfrist endet am 19. Januar 2022. Allerdings sind zunächst nur relativ wenige Bürger betroffen. »Sofern Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat (Kartenführerschein) besitzen, können Sie diesen, unabhängig vom Geburtsjahr, bis zum 19. Januar 2026 weiter nutzen. Ein Umtausch ist bis dahin nicht notwendig«, sagt Renee Blumenthal, der Leiter der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung. »Wer aber«, heißt es weiter, »einen älteren Führerschein (rosa / graue Pappe) besitzt und zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ist aufgerufen, den Führerschein bis zum 19. Januar 2022 zu tauschen.«
Weitere Informationen zum Antragsverfahren gibt es auf der Homepage des Kreises Euskirchen: www.kreis-euskirchen.de/buergerservice/strassenverkehr/eu-kartenfuehrerschein.php#allgemeine-informationen
Die Bearbeitung des Antrages kann aufgrund des aktuell hohen Arbeitsaufkommens einige Wochen dauern. »Daher bitten wir, von Nachfragen nach dem jeweiligen Bearbeitungsstand abzusehen«, so Renee Blumenthal. Bei den Geburtenjahrgängen 1959 bis 1964 gilt die Umtauschfrist übrigens bis zum 19. Januar 2023, für die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 und für die Geburtenjahrgänge 1971 oder später gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2025. Die Geburtenjahrgänge vor 1953 müssen ihren Führerschein erst zum 19. Januar 2033 tauschen.
Weitere Infos: www.kreis-euskirchen.de (Bürgerservice / Straßenverkehr/Führerschein)


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