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Belebung des Arbeitsmarktes

Im Landkreis Mayen-Koblenz wurden zum Monatsende 4.010 Arbeitslose gezählt werden – 122 weniger als vier Wochen. Die aktuelle Quote liegt bei 3,4 Prozent.
Die Agentur für Arbeit in Mayen. Foto: Archiv

Die Agentur für Arbeit in Mayen. Foto: Archiv

In jedem Fall sei es ein gutes Zeichen, dass der Betrieb auch dort, wo in den letzten Monaten die stärksten Einschränkungen spürbar waren, wiederaufgenommen werde, betont Frank Schmidt, Leiter der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen. „Im Handel, aber zum Beispiel auch in Hotel und Gastronomie gibt es vorsichtigen Optimismus. Ob der Anschluss an die Zeit vor der Pandemie gelingen wird und wie lange das dauert, muss sich aber erst noch zeigen. Eine vierte Welle wäre in jeder Hinsicht schwierig – auch für den Arbeitsmarkt.“ Zurzeit bildet sich die Entspannung auch auf dem Stellenmarkt ab. 279 neue Angebote aus der Stadt und 316 aus dem Landkreis wurden dem Arbeitgeberservice in den letzten vier Wochen gemeldet. Damit registriert die Agentur in Koblenz 1.380 und im MYK-Kreis 1.759 offene Stellen. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Steigerung um insgesamt mehr als 400 Stellenangebote. Auch im Juni profitiert das Jobcenter weniger stark vom Rückgang der Arbeitslosigkeit, das zeigt der Blick auf die entsprechenden Rechtskreise des Sozialgesetzbuches (SGB). So musste ein Teil der Betroffenen nach einem Jahr Arbeitslosigkeit von der Versicherungsleistung des SGB III in die Grundversorgung des SGB II (Hartz IV) wechseln. Ende Juni werden in Koblenz 1.239 arbeitslose Frauen und Männer nach SGB III von der Arbeitsagentur betreut – 81 weniger als im Mai und 442 weniger als vor einem Jahr. In der Obhut des Jobcenters (SGB II) befinden sich derzeit 2.784 arbeitslose Koblenzer*innen. Das sind 18 mehr als vier Wochen zuvor und 55 weniger als im Juni 2020. Im Juni 2019 waren 178 Personen weniger nach SGB III arbeitslos gemeldet und knapp 559 weniger nach SGB II. Im MYK-Kreis sind zum Monatsende 2.172 Menschen dem SGB III und damit der Arbeitsagentur zugeordnet – 100 weniger als im Mai und 465 weniger als vor einem Jahr. 1.838 Frauen und Männer werden nach SGB II vom Jobcenter betreut. Das sind 22 weniger als vier Wochen zuvor und 65 weniger als vor einem Jahr. Im Juni 2019 gab es in der Agentur 357 Arbeitslose weniger aus dem Landkreis MYK, im Jobcenter waren es 34 weniger. Die Krise lässt sich weiterhin auch auf dem Ausbildungsmarkt ablesen. Zwar suchen Unternehmen inzwischen wieder verstärkt Nachwuchs, die jugendlichen Schulabgänger jedoch sind nach Monaten häuslich-schulischer Isolierung oft stark verunsichert. So suchten bislang 612 jugendliche Koblenzerinnen und Koblenzer Rat und Unterstützung bei den Berufsberaterinnen und Berufsberatern. Das sind 200 weniger als vor einem Jahr. 246 von ihnen gelten noch als unversorgt. Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen liegt mit 1.046 um 76 unter dem Vorjahresniveau, aber doch deutlich über der der Bewerber. 355 dieser Plätze sind noch offen. Im Landkreis meldeten sich 938 jugendliche Ratsuchende – 78 weniger als vor einem Jahr.  Arbeitgeber meldeten 994 Ausbildungsstellen, das sind 42 weniger als im Vorjahr. Ende Juni stehen 331 unversorgten jungen Leuten noch 466 offene Ausbildungsstellen gegenüber.  „Obwohl wir uns eine Menge haben einfallen lassen, um den beschränkten Zugang zu Berufsorientierung und -beratung auszugleichen, entscheiden sich offenbar mehr junge Leute als sonst dafür, erstmal weiter zur Schule zu gehen, auch wenn sie problemlos in eine Ausbildung einsteigen könnten“, bedauert Frank Schmidt die Situation, die weder den jungen Leuten noch der regionalen Wirtschaft guttue. Auf jeden Fall gebe es auch zwei Monate vor Ausbildungsstart noch gute Chancen, einen Traumjob zu finden. „Unsere Beraterinnen und Berater helfen gern dabei herauszufinden, wie sich das am besten umsetzen lässt“, erklärt Frank Schmidt. Bei der Bewältigung der Krise setzten viele Unternehmen in den letzten Monaten auf Kurzarbeit. Die muss angezeigt und bewilligt werden, bevor sie genutzt werden kann. Nach der Bewilligung entscheiden die Unternehmen, ob sie auf diese Option zurückgreifen wollen. So kann Kurzarbeitergeld (KuG) während des Bewilligungszeitraumes auch nur für eine gewisse Zeit oder einen Teil der angemeldeten Beschäftigten genutzt werden. Die eigentliche Abrechnung (KuG-Antrag) erfolgt im Nachhinein. Da die Unternehmen bis zu drei Monate Zeit haben, entsprechende Unterlagen einzureichen, liegen verbindliche Werte erst mit deutlicher Verzögerung vor. Im Mittelpunkt der statistischen Betrachtung stehen deshalb die KuG-Anzeigen.


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