Brutaler HIV-Vergewaltiger: Sicherungsverwahrung aufgehoben
2012 flüchtet Ralf N. aus der Maßregelvollzugsanstalt Moringen in Niedersachsen, in der er eine Herointherapie absolviert. Er klaut einen VW-Bus, fährt mehr als 40 Tage durch die Gegend und plündert Opferstöcke von Kirchen und Klöstern. In der Nähe von Maria Laach zerrt der HIV-Infizierte eine wildfremde 47-Jährige in den gestohlenen Bus, hält ihr ein Messer an den Hals und vergewaltigt sie.
Das Landgericht Koblenz verurteilte den mehrfach vorbestraften Sex-Täter Ende 2014 zu zwölf Jahren Haft und ordnet eine Sicherungsverwahrung an: N. sei gemeingefährlich und werde mutmaßlich weitere Taten verüben. Gegen diese gingen die Anwälte des 44-Jährigen mit Erfolg vor – der Bundesgerichtshof hob die Sicherungsverwahrung auf.
Das Landgericht Koblenz verhandelte den Fall nun neu und kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass N. nach seiner Haftstrafe wieder auf freien Fuß darf. Hintergrund ist das Gutachten eines Psychiaters. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht vorliegen. Das Opfer von N. hatte sich nicht wie befürchtet mit dem HI-Virus infiziert.
*In einer früheren Version des Artikels war von dem HIV-Virus die Rede. Es war der HI-Virus gemeint. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Archivfoto: Zender

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