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Mayener Weihnachtszauber
Blick vom Mayener Weihnachtsmarkt auf die Genovevaburg
Bei einer Überprüfung des Mofas auf einem Rollenprüfstand wurde festgestellt, dass das Zweirad in der Lage war eine Geschwindigkeit von 70 km/h zu erreichen. Für Mofas ist lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erlaubt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und gegen den Mofa-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Themenfoto: Archiv