

Eine Überraschung sei diese Entwicklung angesichts der eisigen Temperaturen der letzten Wochen nicht, betont Agenturleiter Frank Schmidt. „Nachdem zum Jahresende bereits in Hotel und Gastronomie weniger Personal gebraucht wurde, sind die Arbeiten nun vor allem an Baustellen und im Landschaftsbau weitgehend zum Erliegen gekommen. Damit setzt die typische Saisonarbeitslosigkeit ein, die im Frühjahr aber auch wieder verschwindet.“ Dass der Arbeitsmarkt in der Region, von den Saisoneinflüssen abgesehen, durchaus robust sei, zeige ein Blick auf die gemeldeten Stellen, erklärt Schmidt. 448 Angebote kamen im Januar aus der Stadt und 802 aus dem Landkreis dazu. Insgesamt liegen der Arbeitsagentur damit zurzeit rund 4.500 Stellenmeldungen vor (1.912 Stadt / 2.551 Landkreis) - knapp 1.554 mehr als vor einem Jahr. Unterschiedlich wirkt sich die aktuelle Entwicklung auf die beiden Rechtskreise des Sozialgesetzbuches (SGB) aus, die die Arbeitslosigkeit regeln. So ist der Anstieg im Rechtskreis SGB III, also bei jenen Menschen, die meist noch nicht länger als ein Jahr arbeitslos sind und zur Gemeinschaft der Arbeitslosenversicherung gehören, deutlich stärker ausgeprägt. Im Landkreis waren dort Ende Januar 2.488 Frauen und Männer gemeldet – 661 mehr als im Dezember, aber 172 weniger als vor einem Jahr. 2.338 arbeitslose Frauen und Männer aus dem Landkreis sind derzeit dem SGB II zugeordnet, also auf Grundsicherung (Hartz IV) angewiesen und werden vom Jobcenter betreut. Im Dezember waren in diesem Rechtskreis noch 47 Personen weniger arbeitslos gemeldet, vor einem Jahr waren es dagegen 515 mehr. Da es sich beim saisonbedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit im Winter in den allermeisten Fällen um ein kurzfristiges Phänomen handle, sei diese unterschiedliche Betroffenheit durchaus üblich, erläutert Frank Schmidt. Allerdings wirke sich diesmal auch eine gesetzliche Neuerung aus: Seit Januar 2017 werden so genannte Aufstocker, deren Arbeitslosengeld I-Anspruch so niedrig ist, dass sie zusätzlich noch Grundsicherung beziehen, nicht mehr dem SGB II, sondern dem SGB III zugeordnet. „Das führt zu einer Verschiebung unter den Rechtskreisen – also von den Jobcentern zu den Arbeitsagenturen -, wirkt sich aber in der Gesamtzahl der Arbeitslosen nicht aus.“