Mayen. Mafia-Ermittlungen: Verdächtige müssen weiter in Untersuchungshaft bleiben. Landgericht Koblenz sieht Fluchtgefahr. Haftbeschwerde abgewiesen.
Von Mario Zender Mayen. Nach den umfangreichen Durchsuchungen Anfang Mai in Mayen gegen mutmaßliche Mitglieder der italienischen Mafiaorganisation ’Ndrangheta bleiben alle festgenommenen Männer aus Mayen weiterhin in Untersuchungshaft. Mehrere von ihnen hatten Haftbeschwerden eingelegt. Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl: »Das Landgericht Koblenz hatte bislang über fünf Haftbeschwerden zu entscheiden und hat diese als unbegründet verworfen.« Nach Informationen des WochenSpiegel sieht der Haftrichter in den Haftbefehlen einen dringenden Tatverdacht und Fluchtgefahr. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl sieht die Staatsanwaltschaft die Beschuldigten nach dem Ergebnis der Ermittlungen als Mitglieder der ’Ndrangheta an. Drei Beschuldigte haben, so Informationen des WochenSiegel, gegen diese Entscheidung weitere Haftbeschwerden eingelegt, über die indes seitens des Oberlandesgerichts noch nicht entschieden wurde. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen mit Nachdruck betrieben. Es müssten umfangreiche Auswertungen erfolgen, die mit großem Aufwand und Nachdruck betrieben würden. Derzeit sei, so Oberstaatsanwalt Kahl, noch nicht absehbar, wann diese abgeschlossen sein werden. Vier Beschuldigte aus Mayen, die im italienischen Luca festgenommenen wurden, sind am 13. und 14. Juli nach Deutschland ausgeliefert worden und befinden sich seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Der Ort Luca mit rund 3.800 Einwohnern in Kalabrien in Süditalien gilt als Hochburg der gefürchteten ’Ndrangheta. Im 1.037 Kilometer entfernten Mayen waren die Verdächtigen bis zu ihrer Festnahme bislang als Mitarbeiter einer Pizzeria oder mehrerer Eissalons tätig und gründeten fleißig Firmen. Nun drohen ihnen, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, lange Haftstrafen. In den jeweiligen Haftbefehlen werden den Beschuldigten 27 Taten im Sinne des Paragraf 263 Absatz 5 Strafgesetzbuch zur Last gelegt. Für jede dieser Taten sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Bestrebungen der Staatsanwaltschaft zur Abschöpfung der Gewinne aus illegalen Handlungen gibt es bislang in Mayen noch nicht. Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl: »Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat keine diesbezügliche Absicht, indes gibt es wohl seitens der italienischen Behörden entsprechende Überlegungen. Hierzu muss man wissen, dass es nach italienischem ‚Mafia-Recht‘ in rechtlicher Hinsicht ‚einfacher‘ ist, die Immobilien zu beschlagnahmen als nach deutschem Recht.« Ob aufgrund der aufwendigen und international geführten Ermittlungen ein Prozess, wie laut Strafprozessordnung vorgeschrieben, spätestens sechs Monate nach der Inhaftierung erfolgen kann, ist nach Ermittlerangaben noch offen. Eine Ausnahme von der sechs Monats-Frist ist nur dann möglich, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zugelassen hat und die Fortdauer der Haft rechtfertigt. Dies dürfte in dem komplexen und länderübergreifenden Ermittlungsverfahren sicher zutreffen. Bericht folgt!