jk

Kindergeld gibt es auch nach dem Abitur

Kurze Unterbrechungen wegen Wartezeiten sind unschädlich.

Viele Jugendliche haben in den letzten Wochen mit der Abiturprüfung ihre Schulzeit beendet. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Müssen die Kinder sich womöglich arbeitslos melden bis Ausbildung oder Studium beginnen? Nach Auskunft der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist eine Meldung bei der Arbeitsagentur nur in Einzelfällen notwendig. Beginnt der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit, ist eine Meldung demnach nicht nötig. Aber auch wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger ausdehnt, kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist etwa dann möglich, wenn der junge Mensch auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung nachweisen kann. Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil beispielsweise das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die dafür vorgesehenen Formulare - zum Beispiel Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz - stehen unter www.familienkasse.de online bereit. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 55 55 30 erreichbar.


Meistgelesen