Mario Zender

Lebenslang für den Mörder von Amy Lopez

Mit Rollator zur Anklagebank: Hans Joachim Sch. (81) wurde am Freitag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Mit Rollator zur Anklagebank: Hans Joachim Sch. (81) wurde am Freitag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Mit Rollator zur Anklagebank: Hans Joachim Sch. (81) wurde am Freitag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Bild: Zender

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32 Jahre nach dem brutalen Sexualmord an der US-Touristin fällt in Koblenz das Urteil – Gericht stellt besondere Schwere der Schuld fest – Vater blickt dem Mörder seiner Tochter in die Augen
Von Mario Zender

Koblenz. Mehr als drei Jahrzehnte musste die Familie von Amy Lopez auf diesen Moment warten. Jetzt ist klar: Der Mord an der 24-jährigen US-Amerikanerin bleibt nicht ungesühnt. Das Landgericht Koblenz hat den 81-jährigen Hans Joachim S. zu lebenslanger Haft verurteilt. Gleichzeitig stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest.
Es ist der Schlusspunkt unter einen Mordfall, der 32 Jahre lang ungeklärt blieb – und ein Prozess, der selbst erfahrene Juristen bewegte. "Ein außergewöhnlicher Fall“, sagte der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin. Die Tat bezeichnete er als ein „verachtenswertes, menschlich auf tiefster Stufe stehendes Verbrechen“. Der Gerichtssaal war am letzten Prozesstag bis auf den letzten Platz gefüllt. Doch zwei Besucher standen besonders im Mittelpunkt: Amys inzwischen 86-jähriger Vater Robert und ihr Bruder waren aus den USA zur Urteilsverkündung gekommen. Nur wenige Meter entfernt saß der Mann, der Amy 1994 das Leben genommen hatte. Während eine Dolmetscherin die Urteilsbegründung übersetzte, blickte Amys Vater immer wieder zu S. hinüber. Er hatte zuvor angekündigt, dem Mörder seiner Tochter in die Augen sehen zu wollen, um mit dem Tod seiner Tochter abschließen zu können.
Amy war ein Zufallsopfer
Für das Gericht steht fest: Amy Lopez war am 26. September 1994 „zur falschen Zeit am falschen Ort“. S. hatte sich nach Überzeugung der Kammer gezielt auf die Suche nach einem Opfer gemacht. Der Richter fand dafür ein drastisches Wort: „Menschenjagd“. Der damals 49-Jährige lockte die junge Touristin in ein abgelegenes, leer stehendes Gebäude im Bereich der Festung Ehrenbreitstein. Dort fesselte und missbrauchte er sie sexuell. Anschließend tötete er die 24-Jährige mit neun Messerstichen. Spielende Kinder entdeckten später ihre Leiche. Amy kannte ihren Mörder nicht. Sie war ein willkürlich ausgewähltes Zufallsopfer. Das Gericht wertete die Tat als heimtückischen Mord und sah als Motiv die Befriedigung des Geschlechtstriebs beziehungsweise eine „egozentrische Bedürfnisbefriedigung“.
Ein Täter, der immer wieder zuschlug
Besonders schwer wog für die Richter die Vorgeschichte des Angeklagten. S. hatte über Jahrzehnte hinweg schwere Sexualstraftaten begangen und dafür mehrfach im Gefängnis gesessen. Lange Haftstrafen hielten ihn nach Einschätzung des Gerichts nicht dauerhaft von weiteren Taten ab. Dass er nach seiner letzten Haftentlassung im Jahr 2005 nicht mehr wegen Sexualdelikten auffällig wurde, führte Richter Stehlin vor allem auf sein zunehmendes Alter zurück.  Anhaltspunkte dafür, dass S. beim Mord an Amy Lopez vermindert schuldfähig gewesen sein könnte, sah die Kammer nicht. Ein Gutachter hatte ihn für den Tatzeitpunkt als voll schuldfähig eingestuft. Für das Gericht war klar: Der Täter konnte sein Verhalten kontrollieren – am Morgen des Mordes wollte er es nicht.
Eine DNA-Spur brachte nach Jahrzehnten den Durchbruch
Dass S. überhaupt noch vor Gericht gestellt werden konnte, ist der Hartnäckigkeit der Koblenzer Ermittler und modernen Untersuchungsmethoden zu verdanken. Der Fall war über Jahrzehnte immer wieder aufgerollt worden. Schließlich konnten alte DNA-Spuren mit heutigen technischen Möglichkeiten neu ausgewertet und dem 81-Jährigen zugeordnet werden. Ende Februar 2026 wurde S. in einem Seniorenheim in Vallendar festgenommen. Zum Prozessauftakt räumte er den Mord ein. Sein Geständnis verkürzte das Verfahren erheblich.
Kaum eine Chance, das Gefängnis noch einmal zu verlassen

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Auch die Verteidigung stellte sich einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht entgegen, hatte jedoch angeregt, wegen des hohen Alters des Angeklagten auf die besondere Schwere der Schuld zu verzichten. Das Gericht folgte dem nicht.
Mit der besonderen Schwere der Schuld ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren erheblich erschwert. Der Kammer sei bewusst, machte Stehlin deutlich, dass der inzwischen 81-Jährige damit kaum eine Chance habe, das Gefängnis noch einmal lebend zu verlassen.
Eine Entschuldigung hatte es im Prozess nicht gegeben. Verteidiger Volker Klein hatte seinem Mandanten sogar davon abgeraten. Für einen Mord könne man sich nicht entschuldigen, argumentierte er. Richter Stehlin stimmte ihm in diesem Punkt zu: Eine solche Entschuldigung hätte womöglich geheuchelt gewirkt.
Nach der Urteilsverkündung ergriff Hans Joachim S. das Wort. Es ging darum ob das Urteil rechtskräftig wird.  „Ich nehme das Urteil an. Das ist das Einzige, was ich an Wiedergutmachung noch leisten kann", so Hans Joachim Sch.  Auch Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung akzeptierten die Entscheidung. Das Urteil ist damit rechtskräftig.