Mayen-Koblenz

Leichte Belebung am Arbeitsmarkt
Arbeitslosigkeit in und um Koblenz im Mai rückläufig – Unternehmen melden weiter Personalbedarf.
Bisher wurde der Landkreis in der Warnstufe 1 geführt. Die Einstufung gilt bis zum Inkrafttreten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung, welche seitens des Landes angekündigt wurde und bereits ab Mittwoch, 24. November gültig sein soll. Es wurden im Landkreis Mayen-Koblenz an drei aufeinander folgenden Werktagen die beiden nach der noch gültigen 27. Corona-Bekämpfungsverordnung Leitindikatoren „Sieben-Tage-Inzidenz“ und „Intensivbetten-Anteil“ überschritten. Alle aktuellen Corona-Regeln im Überblick findet man im Internet unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/ und unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/



