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Claudia Neumann

A64: Stabilisierungsarbeiten nach Regenfällen mit temporären Verkehrseinschränkungen

Trier/Region. Hintergrund der Ad-hoc-Maßnahme sind die starken Niederschläge, die für einen Hangrutsch gesorgt haben

Symbolfoto  Autobahn

Symbolfoto Autobahn

Bild: Pixabay

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes lässt am Donnerstag, 23. Mai, im Zuge der A64 in Fahrtrichtung Trier im Baustellenbereich notwendige Stabilisierungsarbeiten ausführen und am Fahrbahnrand einen Schutzwall aus 130 Betonblocksteinen errichten. Während der Notmaßnahme bleibt der Fahrstreifen in Fahrtrichtung Trier (Baustraße) aus Sicherheitsgründen weiterhin gesperrt. Im Rahmen der eingerichteten Baustellenverkehrsführung steht den Verkehrsteilnehmenden damit bis zum Abschluss der Arbeiten und notwendiger geologischer Untersuchungen in Fahrtrichtung Trier und in Fahrtrichtung Luxemburg jeweils ein Fahrstreifen zur Verfügung.

Hintergrund der Ad-hoc-Maßnahme sind die starken Niederschläge am Wochenende und zu Wochenbeginn, die zu einem Hangrutsch zwischen der A64 und der K4 im genannten Streckenabschnitt geführt haben. Aus Gründen der Verkehrssicherheit musste daraufhin am Dienstag, 21. Mai, kurzfristig der Fahrstreifen in Fahrtrichtung Trier (Baustraße) komplett gesperrt werden. Zudem wurde ein provisorischer Schutzwall aus Fräsgut gegen nachrutschende Erd- und Gerölllawinen errichtet. Mit Hilfe eines Fällkranes wurden außerdem umgestürzte Bäume, die beim Nachrutschen der Erdmassen in die Fahrspur hätten fallen können, beseitigt. Da aktuell nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich weitere Gesteinsbrocken lösen, bleibt die Fahrspur aus Sicherheitsgründen vorerst gesperrt.

Nach Abschluss der Stabilisierungsarbeiten und der erforderlichen geologischen Untersuchungen des Steilhanges zwischen der A64 und der K4 steht der Fahrstreifen in Fahrtrichtung Trier wie gewohnt im Rahmen der Wechselverkehrsführung zur Verfügung.

Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmenden um eine vorsichtige Fahrweise und um Verständnis für die aufgrund der notwendigen Arbeiten unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen.


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