

Ein bedeutender Meilenstein im Sanierungsprozess ist erreicht: Die Gläubiger haben dem vom Unternehmen vorgelegten Insolvenzplan vor dem Amtsgericht Wittlich zugestimmt. Damit ist der Weg für eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens geebnet.
Seit dem Insolvenzantrag im November 2024 wurde das Verfahren in Eigenverwaltung konsequent vorangetrieben. Unter der Federführung des Sanierungsexperten Ingo Grünewald (Kanzlei Professor Schmidt, Trier) und in enger Abstimmung mit dem gerichtlich bestellten Sachwalter Justizrat Günter Staab (Staab & Kollegen, Saarbrücken) ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und eine tragfähige Zukunftsperspektive für das traditionsreiche Familienunternehmen zu entwickeln.
Johannes Friedrich, Geschäftsführer der Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH, erklärt:
„Die Zustimmung zum Insolvenzplan ist ein starkes Vertrauenssignal – von unseren Gläubigern, unseren Mitarbeitenden und unseren Geschäftspartnern. Wir haben in den vergangenen Monaten intensiv an der Neuausrichtung unseres Unternehmens gearbeitet. Jetzt können wir mit neuer Klarheit und Stabilität in die Zukunft blicken. Unser besonderer Dank gilt der M13 Unternehmensgruppe von Michail Pessis, die uns als regionaler Unternehmer mit großem Engagement bei der Sanierung unterstützt hat.“
Bereits jetzt sei, so Friedrich, „spürbar, dass das Unternehmen wieder auf Kurs ist – dank der außergewöhnlichen Unterstützung des gesamten Teams und des unermüdlichen Einsatzes aller Beteiligten.“ Die erfolgreiche Umsetzung des Insolvenzplans markiert den Abschluss eines der umfangreichsten Sanierungsverfahren in der Region der vergangenen Jahre – mit zahlreichen beteiligten Gläubigern, komplexen Verhandlungen und einem hohen Koordinierungsaufwand.
Ingo Grünewald, Sanierungsexperte und beratender Generalbevollmächtigter im Verfahren, ergänzt:
„Dieses Verfahren war in seiner Dimension und Komplexität außergewöhnlich. Dass wir es gemeinsam mit allen Beteiligten geschafft haben, einen tragfähigen Sanierungsweg zu entwickeln und umzusetzen, ist ein starkes Zeichen für die Leistungsfähigkeit des Instruments der Eigenverwaltung.“



