Nico Lautwein

Zu lang, zu hoch, keine Genehmigung: Polizei stoppt spanischen Schwertransport

Trierweiler. Ein spanischer Sattelzug war deutlich zu lang und zu hoch unterwegs. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und leitete mehrere Verfahren ein.
Funkenflug auf der Straße: Sattelzug bei Trierweiler aus dem Verkehr gezogen

Funkenflug auf der Straße: Sattelzug bei Trierweiler aus dem Verkehr gezogen

Bild: Polizeipräsidium Trier

Wie so häufig in der Vergangenheit mussten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier am Donnerstagmorgen einem Sattelzug die Weiterfahrt untersagen. Grund waren erhebliche Überschreitungen der erlaubten Fahrzeugmaße, für die der Fahrer keine Ausnahmegenehmigungen vorweisen konnte.

Die Beamten waren zur genaueren Begutachtung eines spanischen Sattelzuges ins Gewerbegebiet Trierweiler angefordert worden. Der Transport hatte zwei Sattelzugmaschinen und einen Pritschenwagen geladen. Während der Fahrt setzte der Sattelzug durch die rückwärtigen Ladestützen auf, sodass Funken aufsprangen.

Technischer Defekt ausgeschlossen

Die Spezialisten der Schwerlastkontrollgruppe konnten einen technischen Defekt schnell ausschließen. Stattdessen stellten sie fest, dass der Schwerpunkt der hinteren Sattelzugmaschine sowie die ausgefahrene Ladestütze für das Aufsetzen und den Funkenflug verantwortlich waren.

Der Transport befand sich auf dem Weg von Spanien nach Deutschland und Belgien.

Deutliche Überschreitungen festgestellt

Bei der Kontrolle wurde eine Gesamtlänge von 20,10 Metern und eine Gesamthöhe von 4,40 Metern festgestellt. Erlaubt sind jedoch lediglich 16,50 Meter Länge und 4,00 Meter Höhe.

Der Fahrer konnte für die Maßüberschreitungen weder eine Ausnahmegenehmigung noch eine entsprechende Erlaubnis vorlegen. Die Weiterfahrt wurde daher umgehend untersagt.

Unternehmen bereits mehrfach aufgefallen

Im Rahmen der Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass das verantwortliche spanische Unternehmen den Beamten bereits mehrfach wegen unerlaubter Maßüberschreitungen aufgefallen war.

Die Weiterfahrt kann erst erfolgen, wenn eine der geladenen Sattelzugmaschinen umgeladen und der Transport entsprechend verkürzt oder die zulässigen Maße auf andere Weise eingehalten werden.

Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegen das Unternehmen wurde erneut ein Verfahren eröffnet, bei dem auch die Einziehung von Frachterlös und Gewinn geprüft werden kann.

Quelle: Polizeipräsidium Trier