Lydia Schumacher

Betreiber erhebt Klage gegen Landkreis Vulkaneifel

Überquellender Briefkasten und jede Menge Unkraut: Die leerstehende Flüchtlingsunterkunft der Musleh GmbH in Michelbach.

Überquellender Briefkasten und jede Menge Unkraut: Die leerstehende Flüchtlingsunterkunft der Musleh GmbH in Michelbach.

Bild: privat

Die Musleh GmbH reicht Klage gegen den Landkreis Vulkaneifel ein. Sie wirft ihm Vertragsbruch im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterkunft in Michelbach vor. Die Rede ist von einem Schaden in Millionenhöhe. Die Kreisverwaltung weist auf Anfrage des WochenSpiegels die Vorwürfe weit von sich. 
Michelbach/Hanau/Daun. In Michelbach, im ehemaligen Hotel Haus Huschens, war eine Flüchtlingsunterkunft geplant (der WochenSpiegel berichtete). Der Widerstand der örtlichen Bevölkerung  erhielt damals weit über den Landkreis Vulkaneifel hinaus mediale Aufmerksamkeit. Start sollte im Februar 2024 sein, 60 geflüchtete Menschen sollten hier Platz finden. Aber daraus wurde nichts. Aber jetzt bekommt das Vorhaben wohl ein gerichtliches Nachspiel: Die Musleh GmbH mit Sitz in Hanau erhebt Klage vor dem Landgericht Trier gegen den Landkreis Vulkaneifel.
Mit dem Unternehmen, zu dessen Geschäftsmodell unter anderem auch die Bereitstellung und das Betreiben von Flüchtlingsunterkünften gehört, hatte der Landkreis damals einen Vertrag geschlossen. Grund für die Klage, so die Musleh GmbH, sei die »anhaltende Nichterfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Flüchtlingsunterkunft.« 
In der Pressemitteilung wirft das Ungternehmen einen Blick zurück: In Gesprächen mit der Kreisverwaltung im Spätsommer 2023 sei das Haus  als »hervorragend geeignetes Objekt für die Unterbringung von Schutzsuchenden«  in Aussicht gestellt worden. Das Unternehmen habe »aufgrund des hohen Drucks« umgehend gehandelt. Noch im Dezember 2023 sei von Auftragnehmerseite der Betreibervertrag unterschreiben sowie der Immobilienkaufvertrag mit der Verkäuferseite vorbereitet  worden. Man habe alles unternommen,. um eine zeitnahe Belegung der Unterkunft sicherzustellen.
Es sei aber »trotz der vollständigen Betriebsbereitschaft und aller erbrachten Vorleistungen« nie zur  Belegung der Unterkunft gekommen. Dem Unternehmen sei »durch die Investitionen und das Vorhalten von Personal ein Schaden in siebenstelliger Höhe« entstanden. Der Landkreis zahle lediglich »eine Art Bereitstellungsgebühr«. Weiter lässt die Musleh GmbH wissen, Landrätin Julia Gieseking, die vor zwei Jahren die »Ertüchtigung (des Hauses Anm. d. Red.) zur Chefsache« gemacht habe, sei  für den Vertragspartner schon länger nicht mehr erreichbar. Knapp zwei Jahre seien vergangen, ohne das Aufzeigen einer Lösung und mit einem jetzt gescheiterten Mediationsverfahren, bei dem die Landrätin an keinem einzigen Termin teilgenommen habe.
Der WochenSpiegel fragt bei der Kreisverwaltung nach, ob die Vorwürfe zutreffen. Hat die Landrätin tatsächlich nicht an Mediationsverhandlungen teilgenommen? Kann hier ein Vertragsbruch vorliegen, der dem Unternehmen einen Schaden in Millionenhöhe zufügt? Und: Ist die Landrätin für den Vertragspartner tatsächlich nicht erreichbar?  
Die Kreisverwaltung antwortet prompt: Man könne sich zu Details nicht äußern, da ein Mediationsverfahren laufe, in dem sich die Vertragspartner zur gegenseitigen Verschwiegenheit verpflichtet hätten. Wörtlich fügtdie Kreisverwaltung hinzu: »Dass das Mediationsverfahren gescheitert ist, ist dem Landkreis Vulkaneifel nicht bekannt.« Zu konkreten Inhalten des mit der Musleh GmbH abgeschlossenen Vertrags könne der Landkreis Vulkaneifel keine Angaben machen. Man sei jedoch an einer sachlichen Einordnung der Vorwürfe interessiert und nehme Stellung: Nach dem Entschließungsantrag des Kreistags im März 2024 habe man von einer Unterbringung von Flüchtlingen in Michelbach abgesehen. Gleichzeitig seien, anders als zum Zeitpunkt der Anmietung vom Land prognostiziert,  die Flüchtlingszahlen zurückgegangen. 
Der Landkreis Vulkaneifel habe mit der Musleh GmbH einen Vertrag über fünf Jahre geschlossen. Dieser »enthält eine Vereinbarung, die für den Fall der Nichtbelegung eine Mindestvergütung vorsieht, die seitens des Landkreises bisher beglichen wurde«. Den Vorwurf, dass der Landkreis Vulkaneifel vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erfüllt habe, weise er »entschieden zurück«.
Wörtlich lässt die Kreisverwaltung wissen: »Die Musleh GmbH ist jedoch der Ansicht, einen Anspruch auf die Zahlung eines höheren monatlichen Betrags zu haben und hat daher mit Klage gedroht. Da die Kreisverwaltung die Auffassung der Klägerin nicht teilt, hat sie einen externen Juristen mit der rechtlichen Vertretung beauftragt« Zudem betont die Kreisverwaltung, sowohl die Landrätin als auch die Verwaltung hätten für einen persönlichen Austausch zur Verfügung gestanden. 

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