Robert Syska

53 Hunde in Einfamilienhaus: Gericht bestätigt Haltungsverbot

Winterbach. Insgesamt 53 Hunde hatte ein Ehepaar in seinem Einfamilienhaus gehalten – bis Polizei und Veterinäramt die Tiere im Februar 2022 befreiten.
53 Hunde hielt das Paar in einem Einfamilienhaus - unter tierunwürdigen Umständen. Die Greyhounds wurden auf mehrere Tierheime verteilt.

53 Hunde hielt das Paar in einem Einfamilienhaus - unter tierunwürdigen Umständen. Die Greyhounds wurden auf mehrere Tierheime verteilt.

Bild: Microsoft Image Creator (KI)

Aufgrund des miserablen Zustands der vernachlässigten Tiere verhängte die Kreisverwaltung noch am selben Tag ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere aller Art gegen die beiden Halter. Die wehrten sich gerichtlich gegen den Beschluss – allerdings ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage des Ehepaars abgewiesen. Das Haltungs- und Betreuungsverbot bleibt bestehen. Die Kläger hätten die Hunde in grober Weise vernachlässigt, so die Koblenzer Richter. Dabei stützte sich das Gericht auf zwei amtstierärztliche Gutachten, wonach die Hunde nicht ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht wurden. Angesichts der zahlreichen, gravierenden Verstöße sei auch zukünftig mit einem tierschutzwidrigen Verhalten der Kläger zu rechnen, zumal diese sich uneinsichtig gezeigt und die Verstöße verharmlost hätten. Die Kläger seien – unabhängig von der Art und Anzahl der gehaltenen Tiere – nicht willens oder jedenfalls nicht in der Lage, die Bedürfnisse der Tiere zu erkennen und sie ordnungsgemäß zu versorgen.

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