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Auslegungshilfe zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung
Was ist ab kommenden Montag nach der neuen 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes den Bürgern und Geschäftsleuten in Rheinland-Pfalz erlaubt und was nicht? Eine nach Branchen geordnete Auslegungshilfe des Landes erläutert, was wieder erlaubt ist und was noch nicht.
Die nach Branchen geordnete Auslegungshilfe zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes erläutert, welchje Geschäfte wieder öffnen dürfen.
Ab Montag gilt die neuen jüngst beschlossenen neue 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, die einige Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen mit sich bringt. Doch welche genau? Eine nach Branchen geordnete Auslegungshilfe zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020 gibt Auskunft.
Die beiden weiteren Fotos zu diesem Artikel zeigen die Auslegungshilfe. Zum Herunterladen ist die Auslegungshilfe hier zu finden: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/