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Auslegungshilfe zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung

Was ist ab kommenden Montag nach der neuen 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes den Bürgern und Geschäftsleuten in Rheinland-Pfalz erlaubt und was nicht? Eine nach Branchen geordnete Auslegungshilfe des Landes erläutert, was wieder erlaubt ist und was noch nicht.

Ab Montag gilt die neuen jüngst beschlossenen neue 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, die einige Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen mit sich bringt. Doch welche genau? Eine nach Branchen geordnete Auslegungshilfe zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes
Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020 gibt Auskunft. Die beiden weiteren Fotos zu diesem Artikel zeigen die Auslegungshilfe. Zum Herunterladen ist die Auslegungshilfe hier zu finden: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/


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