Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen, Großveranstaltungen sind bis mindestens 31. August untersagt. Der Schulbetrieb soll indes ab dem 4. Mai schrittweise wieder anlaufen und eine Reihe von Geschäften kann - unter Auflagen - den Betrieb wieder aufnehmen. Darauf haben sich Bund und Länder am gestrigen Mittwoch geeinigt.
"Wir haben durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen erreicht, die Infektionsgeschwindigkeit zu bremsen", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der mehrstündigen Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und –chefinnen der Länder. Die Krankheit sei aber noch nicht besiegt, deswegen werde unser Alltag noch lange durch den Kampf gegen das Coronavirus bestimmt.
Mit den gestern beschlossenen Maßnahmen soll das öffentliche Leben deshalb schrittweise wieder beginnen, ohne dass Lockerungen zu einem Rückschlag führen. "Deswegen liegt allem zugrunde, dass wir alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor der Infektion schützen", so die Ministerpräsidentin.
Daher bleiben die Kontaktbeschränkungen vorerst weiter bestehen: In der Öffentlichkeit sollen sich Bürgerinnen und Bürger weiterhin nur alleine oder nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder den Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.
Geschäfte bis 800 Quadratmetern Fläche dürfen wieder öffnen
Damit das Wirtschaftsleben langsam wieder Fahrt aufnehmen kann, können Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen - unter Auflagen von Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen KfZ-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive den Betrieb wieder aufnehmen.
Unterricht für Abschlussklassen soll ab 4. Mai wieder starten
Ab dem 4. Mai können zunächst auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Notbetreuung in Kindergärten und Schulen wird fortgesetzt und ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen unmittelbar wieder stattfinden.
Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und der Betreuung der Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und –chefs der Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen.