

Trotz der schrittweise eingeführten Lockerungen, mit denen Rheinland-Pfalz im vordersten Drittel beim Ländervergleich vergleichsweise gut abschneidet, leidet das Gastgewerbe weiterhin massiv unter den wirtschaftlichen Einbußen mit Umsatzverlusten von über 70 Prozent, allen voran die getränkegeprägten Betriebe, die dringend eine Perspektive benötigen. „Wenn wir die Eckkneipe, die Gastwirtschaft, die Bars, Clubs und Diskotheken nicht für immer verlieren wollen, müssen wir Sie ganz schnell wieder öffnen lassen. Umsatz ist immer noch die beste Wirtschaftsförderung“, erklärte Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Landesverbandes Rheinland-Pfalz. Wie Haumann ausführte, unterstützt und befürwortet der Hotel-und Gaststättenverband Verband weiterhin die Umsicht der Politik, den Gesundheitsschutz bei allen Planungen und Einschätzungen an oberste Stelle zu setzen. Gleichwohl fordert der Branchenverband nach der heutigen Sitzung des Großen DEHOGA-Vorstandes die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, aufgrund der aktuellen Zahlen zum Infektionsgeschehen in Rheinland-Pfalz über folgende Lockerungen kurzfristig zu beraten. Die Forderungen des DEHOGA: 1. Umgehende Öffnung der Theken für Gäste, insbesondere auch die Bewirtschaftung von Theken für den Verzehr von Speisen und Getränken. 2. Aufhebung der Corona-bedingten Sperrstunde. 3. Aufhebung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenschutz-Bedeckung in gastgewerblichen Betrieben. Begründung für die Forderung nach der Aufhebung der Maskenpflicht: „Mit Blick auf die Temperaturen in den kommenden Wochen ist das dauerhafte Tragen einer Maske insbesondere für unsere Mitarbeiter eine nicht zumutbare körperliche und gesundheitliche Belastung.", so Hauman, der ergänzte: "Bei allen geforderten Lockerungen habe wir die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter mit höchster Priorität auf dem Schirm. Wir werden als Gastgeber nichts riskieren, was Neuinfektionen begünstigt und eine Verbreitung des Virus unterschätzt. Daher empfehlen wir unseren Mitgliedern und deren Mitarbeitern unbedingt auch die Verwendung der Corona-Warn-App“.