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DEHOGA: Gastgewerbe soll komplett Betrieb einstellen
Mit den seit gestern landesweit verfügten Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus ist auch das Gastgewerbe im Land nur noch stark eingeschränkt möglich Angesichts dessen hat der DEHOGA Rheinland-Pfalz die Landesregierung aufgefordert, für eine flächendeckende vorübergehende Betriebsunterbrechung für alle gastgewerblichen Betriebe zu sorgen. „Die dadurch bedingten wirtschaftlichen Einbußen der Betriebe sind von Bund und Land durch ein Nothilfeprogramm in Gänze zu kompensieren“, forderte Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Landesverbandes.
DEHOGA fordert: Flächendeckende vorübergehende Betriebsunterbrechung für alle gastgewerblichen Betriebe
In der gegenwärtigen Corona-Krise müsse „schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit“ für die gastgewerblichen Betriebe, die Mitarbeiter und Gäste geschaffen werden Dies sei nur durch Anordnung einer flächendeckenden vorübergehenden Betriebsunterbrechung für alle gastgewerblichen Betriebe zu schaffen. „Nur mit einem solchen konsequenten Erlass können wir auch die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Gastgeber und deren Familien schützen!“, so Haumann.DEHOGA-Landespräsident: Unternehmerische Betätigung faktisch nicht mehr möglich
Wie der DEHOGA-Landespräsident ausführte, benötigen die gastgewerblichen Betriebe in Rheinland-Pfalz nach den gestern von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen umgehende Hilfsmaßnahmen. Mit dem gestrigen Erlass greift der Staat „massiv in die Ausübung des unternehmerischen Handelns“ ein. So dürften Gaststätten nur noch in dem Zeitkorridor von 6 bis 18 Uhr öffnen und Hotels dürfen Gästen nur noch dann Unterkunft gewähren, wenn diese „beruflich zwingend notwendig“ sei. „Damit ist eine unternehmerische Betätigung in den gastgewerblichen Betrieben faktisch nicht mehr möglich. Hier bedarf es schnellstens einer klaren, einheitlichen und flächendeckenden Regelung für Rheinland-Pfalz“, so Präsident Gereon Haumann, der von der Landesregierung deshalb eine sofortige Betriebsunterbrechung aller gastgewerblichen Betriebe und umgehende Nothilfemaßnahmen für die betroffenen Betriebe forderte.Ausnahmen von Betriebsunterbrechung im Einzelfall regeln
Von dieser vorübergehenden Betriebsunterbrechung könnten im Einzelfall solche gastgewerblichen Betriebe durch behördliche Entscheidung ausgenommen werden, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Versorgung zwingend erforderlich seien. Dies könnten zum Beispiel gastgewerbliche Betriebe in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Pflegeheimen, Kantinen der Verwaltungen und der Polizei sein, aber auch gastronomische Betriebe, die ausschließlich ein To-Go-Speisen- und Getränkeangebot zur Versorgung stellten. DEHOGA Präsident Haumann: „Corona muss besiegt werden, das hat für uns alle oberste Priorität. Aber wir erwarten vom Land klare, einheitliche und praxistaugliche Regelungen!“Meistgelesen
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