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Desinfizieren, schneiden, föhnen

Seit Montag dieser Woche gelten weitere Lockerungen der imZuge der Corona-Pandemie eingeführten Einschränkungen. So können Friseure wieder arbeiten und Spielplätze dürfen geöffnet werden.
Abstand, Hygiene und Masken-Pflicht: Haare schneiden beim Frisör ist wieder erlaubt, aber nur unter strengen Auflagen.

Abstand, Hygiene und Masken-Pflicht: Haare schneiden beim Frisör ist wieder erlaubt, aber nur unter strengen Auflagen.

Weitere Lockerungen: Alle Einzelhandelsgeschäfte können nun unabhängig vom Sortiment und der Größe der Verkaufsfläche wieder ihre Türen öffnen, und Kirchen sowie Religionsgemeinschaften dürfen Gottesdienste abhalten. Ihre Türen für Besucher öffnen dürfen nun auch Museen, Ausstellungen und Galerien. Auch Musikunterricht (einzeln oder zu zweit) ist wieder möglich.

Die neuen Regeln für den Frisörbesuch

Auch wenn diese Lockerungen Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten, so kann von einem »normalen« Betrieb in den Geschäften und Einrichtungen noch lange nicht gesprochen werden. Denn alle Maßnahmen zum Infektionsschutz wie zum Beispiel die Abstandsregel und die Markenpflicht und die verschärften Hygieneregeln gelten weiterhin und schränken die freie Nutzung der Angebote und die geschäftliche Tätigkeit weiterhin ein. Beispiel Frisöre: Bund und Länder haben beschlossen, dass Friseurbetriebe bundesweit ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen, aber der Friseurbesuch wird nicht mehr so sein wie gewohnt. Zutritts zum Geschäft gibt es nur, wenn der Haarschnitt unverzüglich beginnen kann, denn Warteschlangen vor und auch während eines Haarschnitts sind unzulässig. Sprich: Es wird keine Wartebereiche im Salon geben und auch Kaffee trinken und nebenher eine Zeitschrift lesen, während die Haartönung trocknet, ist nicht zulässig.

Erst desinfizieren, dann schneiden und föhnen

Nach Betreten des Salons muss der Kunde zunächst seine Hände waschen und desinfizieren. Sowohl für den Kunden als auch für den Frisör ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Man kann einen eigenen mitbringen, die Salons werden aber voraussichtlich auch Masken bereitstellen. Während der gesamten Haarschnitts darf der Mund-Nasen-Schutzes nicht entfernt werden. »Probleme beim Schneiden soll es da aber nicht geben«, so Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks. »Gegebenenfalls nimmt man die Schlaufen kurzzeitig vom Ohr. Damit der Mundschutz dann nicht abfällt, könnte ihn der Kunde in dieser Zeit festhalten.« Ebenfalls verpflichtend: Haare waschen vor dem Schnitt. Dadurch sollen mögliche Viren in den Haaren abgetötet werden. Das Waschen der Haare muss im Salon erfolgen. Nicht ausreichend ist es, sich vor dem Friseurbesuch die Haare selbst zu waschen, denn auf dem Weg zum Salon könnte man erneut mit dem Virus in Kontakt kommen. Weitere Vorgaben: Kunden müssen im Salon einen Umhang tragen, der alle möglichen Kontaktpunkte verdeckt. Friseure müssen von der Begrüßung des Kunden bis nach dem Haarewaschen Einmalhandschuhe tragen. Nach jedem Kunden müssen zudem alle Arbeitsgeräte sowie sämtliche Kontaktflächen wie Friseurstuhl und Ablagen gereinigt werden. Wie viele Kunden gleichzeitig in einem Salon frisiert werden dürfen, hängt von der Geschäftsgröße und den Gegebenheiten ab. Es muss jedoch immer garantiert werden, dass zwischen jedem Friseurarbeitsplatz samt Kunden mindestens 1,5 Meter Abstand zum nächsten gehalten wird.

Hygieneregeln für den Friseurbesuch

  • Es gilt die Mundschutz-Pflicht. Der Mund-Nasen-Schutz darf im Salon nicht abgelegt werden.
  • Eine Terminvereinbarung wird dringend empfohlen, denn Wartebereiche in den Salons sind nicht erlaubt.
  • Haare schneiden ohne Haare waschen vorab ist nicht zulässig.
  • Nicht zugelassen sind so genannte »gesichtsnahe Dienstleistungen« wie zum Beispiel, Rasieren und Bartpflege.
  • Kunden werden nur bedient, wenn sie mit der Dokumentation ihrer Kontaktdaten (Adresse und Handynummer oder E-Mail) einverstanden sind.


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