

Noch hat das scharfe Schwert einer generellen Ausgangssperre in Rheinland-Pfalz nicht zugestochen, aber es schwebt weiterhin als mögliche Waffe im Kampf gegen die Corona-Pandemie über dem Land. Um diesen Kampf zu verstärken, hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute eine Verschärfung der Bestimmungen verkündet, die das öffentliche Leben der Bürgerinnen und Bürger weiter einschränken. Eine Maßnahme: Versammlungen von Bürgen mit öffentlichen Raum mit mehr als fünf Personen sind ab Mitternacht grundsätzlich untersagt.
Über den Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen in Rheinland-Pfalz vom 17. März 2020 hinaus werden weitere Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen: Dazu gehören:
1. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie). Zulässig sind weiterhin der Straßenverkauf, der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice.
2. Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
3. Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
4. Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des Technischen Überwachungsvereins – TÜV –) und ähnliche Einrichtungen,
5. Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
6. Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.
Zudem ist jede Ansammlung von mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit untersagt.
Die oben aufgeführten Regelungen treten heute um 24 Uhr in Kraft.
Schließung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Das Sozialministerium steht in engem Austausch mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten und den anderen maßgeblichen Akteuren, insbesondere der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte. Aufgrund der dynamischen Entwicklung haben in den vergangenen Tagen immer mehr Werkstätten entschieden, ihre Einrichtungen zu schließen. Um ein landesweit einheitliches Vorgehen zu gewährleisten und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen, hat Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit den oben genannten Partnern heute entschieden, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zum 23. März zu schließen. Die Werkstätten sind allerdings gehalten, eine Notbetreuung anzubieten.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
Autor: Kai Brückner