

Jeweils von 9 bis 13 Uhr sind am Samstag und Sonntag die Experten zu rechtlichen wie betrieblichen Themen erreichbar und beantworten Fragen zu Hilfsprogrammen, der Beantragung von Kurzarbeitergeld, zu Steuerstundungen oder Tilgungsaussetzung. Diese Telefonnummern sind geschaltet: 02 61/ 398 251 (HwK-Betriebsberatung) 02 61/ 398 205 (HwK-Rechtsabteilung) Direkt auf der Internet-Startseite www.hwk-koblenz.de gibt es eine Übersicht, die ständig aktualisiert wird und somit „live“ über Finanzprogramme und Handlungshilfen in den Betrieben informiert. Außerdem bietet die HwK über ein Kontaktformular einen Rückmeldeservice an.