

Ins Rollen kam der Stein durch etwas eher Unscheinbares: Korken und sonstige Verschlüsse für Weinflaschen, die von den Winzern bei Zulieferbetrieben gekauft wurden. Laut Landesamt für Steuern in Koblenz seien den Steuerfahndern bei Durchsuchungen der Betriebe gesplittete Rechnungen dafür aufgefallen: Teils wurde korrekt über die Kundenkonten der Winzer, teils anonym in bar bezahlt. Ergo müssen die betreffenden Winzer bereits beim Einkauf der Verschlüsse die Hinterziehung geplant haben. Weinflaschen mit per Rechnung bezahlten Korken wurden korrekt versteuert. Die Weinflaschen mit bar bezahlten Korken hingegen wurden schwarz, »an der Steuer vorbei«, verkauft.
38 Strafverfahren
Dabei erhärtete sich der Verdacht der Steuerhinterziehung nicht nur bei Winzern an Rhein und Mosel, sondern aus allen Weinanbaugebieten in Rheinland-Pfalz, teilt das Landesamt für Steuern in Koblenz mit. Bis Januar diesen Jahres konnten in Rheinland-Pfalz 46 Fälle abgeschlossen werden, 38 abgeschlossene Strafverfahren brachten 4,2 Millionen Euro Mehrsteuern (inklusive Zinsen) in die Kasse.
»Konkrete Zahlen für die Weinbaugebiete am Mittelrhein können wir derzeit allerdings nicht nennen«, sagt Christof Anstöß vom Finanzamt Koblenz, »Denn es handelt sich hierbei um laufende Verfahren, die zunächst abgeschlossen werden müssen.«
Ermittlungen werden fortgesetzt
Die Ermittlungen laufen aber weiter, so dass noch mit weiteren Strafverfahren zu rechnen sei. Christof Anstöß empfiehlt betroffenen Winzern in jedem Fall eine Selbstanzeige. »Ob sie wirksam werden kann, unterliegt aber immer einer Einzelfallprüfung«, betont er. Das bedeutet: Die Selbstanzeige führt nicht zwangsläufig zur Straffreiheit. »Die Anzeige muss vollständig und es darf noch kein Tatverdacht konkretisiert sein«, erläutert Anstöß. »Aber auch, wenn hier schon konkrete Erkenntnisse vorliegen, also ein Anfangsverdacht von Seite der Finanzverwaltung bereits bejaht wurde, und erst im Anschluss daran eine Selbstanzeige eingeht, wirkt diese üblicherweise strafmildernd«, so der Pressesprecher und Ständiger Vertreter der Vorsteherin des Finanzamtes Koblenz weiter. »Voraussetzung ist aber, dass die Anzeige vollständig ist, der Steuerpflichtige also quasi reinen Tisch macht«, rät er Betroffenen. Seit 2012 sind in ganz Rheinland-Pfalz vier Selbstanzeigen von Winzern erstattet worden. Auf jeden Fall sollte man sich zuvor an seinen Steuerberater wenden.