Ausweitung der Maskenpflicht, die seit dem 27. April im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen gilt: Mit dem Inkrafttreten der 5. Corona Bekämpfungsverordnung gilt die Maskenpflicht ab sofort auch für Wartesituationen im öffentlichen Raum.
Seit dem 27. April gilt in Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen. Mit dem Inkrafttreten der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt seit dem 3. Mai zudem die Maskenpflicht auch für Wartesituationen außerhalb der zu betretenen Einrichtung, wie beispielsweise beim Aufenthalt an Haltestellten oder Bahnsteigen oder dem Warten vor Geschäften.
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind weiterhin ebenso von der Maskenpflicht ausgenommen wie Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
Die Maskenpflicht ist auf Wartesituationen erweitert worden
„Ich danke den Menschen in Rheinland-Pfalz dafür, dass sie sich bisher mehrheitlich und vorbildlich an die seit einer Woche geltende Maskenpflicht gehalten haben. Denn durch das Tragen einer Alltagsmaske trägt jeder dazu bei, die Ansteckungsgefahr weiter zu reduzieren. Mit der Öffnung der Spielplätze gehen wir nun einen weiteren Schritt, der Kinder und Familien einen größeren Bewegungsraum im Alltag ermöglicht. Aber auch hier bleibt wichtig, den Abstand zueinander zu wahren und die Hygienemaßnahmen einzuhalten“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.