Bad Sobernheim

"Es knallte wie ein Silvesterfeuerwerk"
Bad Sobernheim. Kein Wintereinbruch, sondern ein Feuerwehreinsatz im Gewerbepark Pferdsfeld.
Seit dem 27. April gilt in Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen. Mit dem Inkrafttreten der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt seit dem 3. Mai zudem die Maskenpflicht auch für Wartesituationen außerhalb der zu betretenen Einrichtung, wie beispielsweise beim Aufenthalt an Haltestellten oder Bahnsteigen oder dem Warten vor Geschäften. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind weiterhin ebenso von der Maskenpflicht ausgenommen wie Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.



