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Maskenpflicht und Busfahrpläne: Wissenswertes zum Schulstart

Wenn ab kommendem Montag der Schulunterricht auch im Rhein-Hunsrück-Kreis schrittweise wieder aufgenommen wird, gilt im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) weitestgehend wieder der reguläre Fahrplan.
Symbolfoto: Pixabay

Symbolfoto: Pixabay

Alle schul- und kindergartenrelevanten Fahrten finden wieder im Rahmen der Regelfahrpläne statt. Lediglich bei den Linien "Oberes Mittelrheintal" (Umgebung von St. Goar, Oberwesel und Boppard) müssen die Kindergartenverkehre, die im Rahmen der Notbetreuung stattfinden, vorher mit dem Personal des Sachgebietes Schülerbeförderung abgestimmt werden.

Eingeschränkter Fahrplan im Oberen Mittelrheintal

Hier gilt weiterhin ein eingeschränkter Fahrplan. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises (www.kreis-sim.de) unter dem Navigationspunkt ÖPNV und der KVG Zickenheiner GmbH (https://zickenheiner.de). Seit dem 27. April gilt eine allgemeine Maskenpflicht im ÖPNV. Dies gilt natürlich auch für die Schülerinnen und Schüler. Die Kreisverwaltung bittet die Eltern dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zur Schule fahren, ab der Wiederaufnahme des Schulunterrichts eine Maske für den öffentlichen Nahverkehr bereithalten.

Land stellt Schulen Masken zur Verfügung

In den Schulen selbst gilt die Maskenpflicht in den Unterrichtspausen und im Schulbus. Im Unterricht sei das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, so die Landesregierung. Sie stellt zum Schulstart wiederverwendbare Alltagsmasken (Mund-Nasen-Schutz) zur Verfügung, die ab dem 4. Mai in den Schulen an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden.


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