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Neuser: Verbot für laute Güterzüge muss 2020 kommen

Gemeinsam mit dem Vorsitzenden der SPD-Gruppe im Europäischen Parlament, Udo Bullmann, zu dessen hessischen Wahlkreis auch der Rheingau und Teile des Mittelrheins gehören, sowie mit den sozialdemokratischen Koordinatoren im Verkehrsausschuss und im Umweltausschuss, Ismail Ertug und Matthias Groote, hat der rheinland-pfälzische SPD Europaabgeordnete Norbert Neuser die EU-Kommission gefragt, welche konkreten Maßnahmen und welche Zeitvorgaben die EU-Kommission plant, um den Bahnlärm nachhaltig zu verringern.

Hintergrund der Anfrage waren die umstrittenen Aussagen der EU-Kommissarin Violeta Bulc, dass das von der Bundesregierung für 2020 beschlossene Fahrverbot für laute Güterzüge zeitlich nach hinten auf das Jahr 2022 geschoben werden soll. Die für Verkehr zuständige konservative Kommissarin Bulc hatte den Bundesverkehrsminister aufgefordert, national in Deutschland nicht einseitig vorzupreschen. In der nun vorliegenden Antwort von Kommissarin Bulc an die SPD Europaabgeordneten wird lediglich mitgeteilt, dass die EU plant, demnächst eine Strategie mit geeigneten Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vorzulegen, um dessen Auswirkungen mittelfristig wesentlich zu reduzieren. Antwort bleibt unklar Die Verkehrskommissarin bleibt in Ihrer Antwort im Unkonkreten. Norbert Neuser: „Ich bin gespannt, was sich hinter der angekündigten Strategie verbirgt. Eine Sache ist für mich aber klar: Die Einführung eines Verbots für laute Güterzüge darf nicht weiter nach hinten verschoben werden. Es muss, wie von der Bundesregierung vorgesehen bei 2020 bleiben.“ Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass bis 2016 mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwaggons umgerüstet sein soll. Sollte dies nicht der Fall sein, dann sollen noch in der laufenden Legislaturperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken, zum Beispiel Nachtfahrverbote für Güterzüge mit nicht umgerüsteten Güterwagen umgesetzt werden. In Bezug auf die Möglichkeit der Einführung von Nachtfahrverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen für laute Güterzüge wurde in der Vergangenheit viel Falsches in Umlauf gebracht. Deshalb hat der Europaabgeordnete Norbert Neuser in der aktuellen Anfrage an die EU-Kommission nochmals konkret nachgefragt, ob die bisherige Rechtauffassung, dass Nachtfahrverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen unter bestimmten Auflagen national ausgesprochen werden können, bestand hat. Bundesregierung ist nun gefordert Norbert Neuser: „In Bezug auf örtlich begrenzte Einschränkungen bestätigt die EU-Kommission, dass unter Berücksichtigung der geltenden EU-Rechtsvorschriften nationale Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen für Güterzüge oder Fahrbeschränkungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten bereits heute nach EU-Recht zulässig sind. Vor diesem Hintergrund und der entsprechenden Koalitionsvereinbarung fordere ich die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten, der Geschwindigkeitsbegrenzungen und/oder Nachtfahrverbote für laute Güterzüge vorsieht.“


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