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Notbetreuung in Kitas wird deutlich ausgeweitet

Durch die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, die seit dem 20. April gültig ist, haben deutlich mehr Familien Anspruch auf eine Kinder-Notbetreuung in Kitas. Auch im Kreis Bad Kreuznach wird die Notbetreuung ausgeweitet, wie Landrätin Bettina Dickes mitteilte.
Durch die neue Corona-Bekämpfungsverordnung haben deutlich mehr Familien Anspruch auf eine Kinder-Notbetreuung in Kitas.

Durch die neue Corona-Bekämpfungsverordnung haben deutlich mehr Familien Anspruch auf eine Kinder-Notbetreuung in Kitas.

Die Kitas werden auch mit den leichten Lockerungen der kontaktbegrenzenden Maßnahmen, die die vierte Corona-Bekämpfungsverordnung mit sich bringt, weiterhin nicht in den Regelbetrieb übergehen. „Die Kitas bleiben prinzipiell geschlossen, allerdings wird die Notbetreuung im Vergleich zu bisher deutlich ausgeweitet“, fasst Landrätin Bettina Dickes die Neuerungen rund um die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten zusammen.

Deutlich mehr Familien haben Anspruch auf Notbetreuung in Kitas

Bisher seien nur Kinder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus systemrelevanten Berufen zur Notbetreuung zugelassen gewesen. „Mit der neuen Verordnung, die seit dem 20. Apüril gültig ist, haben deutlich mehr Familien den Anspruch auf Notbetreuung in den Kitas“, so die Landrätin weiter. Dabei seien zwar auch weiterhin insbesondere die Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen in der Notbetreuung aufzunehmen, aber auch Kinder von alleinerziehenden, berufstätigen Eltern hätten fortan die Möglichkeit hierzu. Zudem gebe es die klare Aussage des Landes, dass alle Eltern, die eine Notbetreuung benötigen, diese auch für ihre Kinder bekämen – in der Schule wie in der Kita. „Zusätzlich sollen Kinder aufgenommen werden, die in sozial belasteten Situationen leben, beispielsweise wenn sie Hilfen durch das Jugendamt erhalten“, erläutert Dickes.

Appell: Notbetreuung nur in begründeten Fällen in Anspruch nehmen

Zugleich appelliert die Landrätin aber darum, die Notbetreuung nur in begründeten Fällen in Anspruch zu nehmen. „Auch wenn die kontaktbegrenzenden Maßnahmen etwas gelockert wurden, befinden wir uns auch weiterhin noch in einer Corona-Pandemie. Dem muss auch mit einer ausgeweiteten Notbetreuung Rechnung getragen und der Situation weiterhin mit Bedacht begegnet werden“. Denn mit zu großer Nachsicht und Leichtsinnigkeit müsse damit gerechnet werden, dass die Infektionskurve steil ansteigen wird. „Daher lautet das höchste Gebot weiterhin Abstand zu halten und persönliche Kontakte zu vermeiden“.

Maximal 10 Kinder in pro Notfallgruppe

Auch aus diesem Grund seien die Kitas seitens des Landes dazu angehalten, nur maximal zehn Kinder pro Notfallgruppe aufzunehmen, was im Umkehrschluss bedeute, dass nicht jedes Kind in den Kitas zur Notbetreuung könne. „Nehmen Sie Rücksicht auf Familien, die wirklich auf die Notbetreuung angewiesen sind und lassen Sie diesen im Zweifel den Vortritt“, bittet die Landrätin.


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