

Krankmeldungen kann das Gesundheitsamt jedoch generell keine ausstellen, betont die Kreisverwaltung. Diese können unter anderem durch Hausärzte oder durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung ausgestellt werden. Die formal in Quarantäne gesetzten Personen erhalten eine Quarantäneanordnung beziehungsweise eine Bescheinigung. Bei der Quarantäne wird diese oft zunächst mündlich ausgesprochen und die schriftliche Bescheinigung nachgereicht. Wir bitten die Betroffenen um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl von Personen unter Quarantäne, die Bescheinigungen erst zeitverzögert verschickt werden.