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Schilder bitten um Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet
Die Sommerferien gestalten sich dieses Jahr für viele Eltern, Kinder und Jugendliche schwieriger als sonst: geplante Urlaubsreisen fallen aus, die Bäder in der Stadt sind geschlossen, Ferienbetreuungen bieten weniger Plätze an. Gleichzeitig haben zahlreiche Familien keinen eigenen Garten, auf den Spielplätzen ist mit den gebotenen Abstandregeln mitunter nicht genug Platz für alle. Daher richtet die Stadtverwaltung nach entsprechendem Stadtratsbeschuss vom 25. Juni während der Sommerferien in mehreren Stadtteilen Spielstraßen ein. Mit eigens gestalteten Schilder an den Ortseingängen werden die Autofahrer zudem freundlich auffordern, im Stadtgebiet für die Kinder Tempo 30 zu fahren.
Spielstraßen auf Zeit werden eingerichtet
Im Laufe der ersten beiden Ferienwochen bis zum Ende der Sommerferien (14. August) werden folgende Straßen oder Straßenabschnitte für den Durchgangsverkehr gesperrt und als Spielstraßen beschildert: die Mathildenstraße im Pariser Viertel. Der mittlere Bereich wird voll gesperrt und durch fest installierte, rot-weiße Pfosten gesichert; für Bewohner bis zur Sperrung frei. die Jungstraße zwischen Bahnstraße und Baumgartenstraße; Abschnitt wird voll gesperrt und durch Pfosten gesichert. die Rheinstraße zwischen Waldemarstraße und Mittlerer Flurweg. Der Abschnitt wird zusätzlich durch mobile Poller an den Eingängen gesichert. Die Einfahrt für die Bewohner bleibt möglich, jedoch besteht Halteverbot auf beiden Straßenseiten. In den Spielstraßen können sich Kinder und Jugendliche gefahrlos aufhalten, Softball spielen, mit Kreide malen, Skateboard fahren oder Fahrrad fahren lernen. Auch die Richard-Wagner-Straße in Höhe der Dr. Martin-Luther-King Grundschule bietet sich zum Spielen und Aufenthalt für Kinder und Jugendliche gut an, da der Straßenabschnitt bereits dauerhaft durch Poller beruhigt und weitgehend autofrei ist. Es gilt dort Schrittgeschwindigkeit (Verkehrsberuhigter Bereich, unter 10 Kilometer pro Stunde). „Das Ordnungsamt hat zügig den Beschluss zur Einrichtung von Spielstraßen umgesetzt“, freut sich Ordnungsdezernent Markus Schlosser.Definition Spielstraße
Eine Spielstraße ist durch das Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ gekennzeichnet. Sie ist für Fahrzeuge gesperrt, ein Durchgangsverkehr ist also nicht erlaubt. Ein Zusatzzeichen, auf dem ein Kind und ein Ball abgebildet sind, zeichnet eine Spielstraße aus. Kommunalverwaltungen können „Spielstraßen auf Zeit“ in ihrem Zuständigkeitsbereich widmen, das heißt eine entsprechende Straße wird für einen festgelegten Zeitraum für den Fahrzeugverkehr gesperrt.Meistgelesen
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