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Stadt und Polizei verstärken Jugendschutzkontrollen

Die Stadtverwaltung hat ihre Jugendschutzkontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Bad Kreuznach verstärkt. Gab es die abendlichen und nächtlichen Kontrollfahrten in Stadtgebiet bisher nur zu Festen und größeren Veranstaltungen, werden seit Ende Oktober an einem Wochenende pro Monat bekannte Treffpunkte von jungen Menschen in der Stadt kontrolliert.
Symboldbild: Archiv

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Dazu gehören neben Parkhäusern, Grünanlagen, Schulhöfen und dem Bahnhofsbereich auch Lokalitäten wie Kneipen und Diskos. Bei Verstößen wird die Abholung durch Erziehungsberechtigte organisiert. Die verstärkten Kontrollen werden auf Wunsch von Oberbürgermeistern Dr. Heike Kaster-Meurer seit Halloween gemeinsam vom städtischen Amt für Kinder und Jugend (Abteilung Jugendförderung, „Die Mühle“), dem Vollzug und der Bad Kreuznacher Polizei durchgeführt. „Mir ist es wichtig, dass wir im Sinne des Jugendschutzes ein Auge darauf haben, was in unserer Stadt passiert“, begründet die Oberbürgermeisterin die Maßnahme. Konkret fahren zwei gemischte Teams in zivilen Einsatzfahrzeugen vorab festgelegte Einsatzgebiete ab und ahnden dabei mögliche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. Stadtmitarbeiter und Polizei kontrollieren Ausweise, um Personen unter 18 beziehungsweise 16 Jahren festzustellen, und ahnden unerlaubten Alkoholkonsum und Drogenbesitz. Letztere werden durch die Beamten konfisziert, die Jugendlichen von der Polizei nach Hause gebracht oder von ihren Eltern abgeholt. Bisher verliefen die Einsätze ruhig, bilanzieren Stadt und Polizei. Auffällig ist aus Sicht der Polizei, dass sich in den kontrollierten Shisha Bars mehrfach Jugendliche unter 18 Jahren aufhielten. „Scheinbar zeigen die Betreiber dahingehend keine besondere Sensibilität. Aus diesem Grund werden die Schwerpunkte zukünftiger Kontrollen auch in diesem Bereich liegen“, kündigt Christian Kirchner, Leiter der Polizeiinspektion Bad Kreuznach, an. Zudem konnten die Teams aus Stadt und Polizei nach der Kontrolle von „Muttizetteln“, also temporären Übertragungen der Erziehungsaufgaben der Sorgeberechtigten an andere Personen, den Erziehungsbeauftragten in 16 Fällen nicht auffinden. Die Jugendlichen mussten daher an den Lokalen abgeholt werden.


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