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Zufahrtsregelung in der Neustadt beim Nikolausmarkt

Der diesjährige Nikolausmarkt findet vom 20. November bis zum 21. Dezember wieder rund um die Nikolauskirche am Eiermarkt statt. Da die alte Nahebrücke wegen der Bauarbeiten gesperrt ist und die Bewohner der "Historischen Neustadt" derzeit ihre Häuser über die Poststraße anfahren müssen, wird für die Zeit des Nikolausmarktes eine besondere Zufahrtsregelung getroffen.
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Die Bewohner mit Zufahrtsberechtigung (Ausnahmegenehmigung) dürfen der Verwaltung zufolge  in der Zeit von 21:30 Uhr bis 14:30 Uhr durch Poststraße und Mannheimer Straße ihre Anwesen befahren. In der Zeit von 14:30 Uhr bis 21:30 Uhr ist eine Anfahrt über die Hochstraße - Bocksgasse Mannheimer Straße (Salzmarkt) gestattet. Die Beschilderung in der Poststraße wird entsprechend angepasst. Von dieser Regelung konkret betroffen sind die Bewohner im Bereich der Fußgängerzone in der unteren Mannheimer Straße einschließlich der Nebenstraßen Jahngasse, Zwingel, Schuhgasse und Klappergasse. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass in der Fußgängerzone nur mit Schritttempo gefahren werden darf.


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