Klaus Desinger

Bis 50.000 Euro Geldbuße: Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen verboten!

Birkenfeld. Wegen der anhaltenden Hitze und dem daraus resultierenden Niedrigwasser ist die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen verboten.
Erheblich sanken die Wasserstände auch in Kronweiler, wo der Schwollbach in die Nahe mündet. Daher weist die untere Wasserbehörde darauf hin, dass
Wasserentnahmen aus Gewässern zu unterlassen sind.

Erheblich sanken die Wasserstände auch in Kronweiler, wo der Schwollbach in die Nahe mündet. Daher weist die untere Wasserbehörde darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Gewässern zu unterlassen sind.

Bild: Kreisverwaltung Birkenfeld/Axel Munsteiner

Die anhaltende Hitze und die damit verbundenen niedrigen Pegelstände in den Gewässern im Nationalparklandkreis Birkenfeld haben zu einer angespannten
Wassersituation geführt. Deshalb weist die untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und
sonstigen oberirdischen Gewässern zu unterlassen sind. Insbesondere die Entnahme von Wasser mit Pumpen oder anderen technischen
Hilfsmitteln ist genehmigungspflichtig und in der aktuellen Situation kritisch zu bewerten.

Geldbuße bis 50.000 Euro

Darüber hinaus stellt eine solche Entnahme von Wasser ohne die
erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Die untere Wasserbehörde wird die Einhaltung der vorgenannten Regelungen in den kommenden Wochen verstärkt überwachen und festgestellte Verstöße konsequent ahnden.
Auch eine Entnahme per Hand (beispielsweise mit Eimern oder Gießkannen) muss derzeit auf ein notwendiges Maß beschränkt werden, um die empfindlichen
Gewässerökosysteme zu schützen und die vorgeschriebene Mindestwasserführung zu gewährleisten. Sollte sich die Situation in den kommenden Wochen weiter zuspitzen, kann die untere Wasserbehörde den Gemeingebrauch sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch zudem durch eine Allgemeinverfügung einschränken oder gänzlich untersagen. Die untere Wasserbehörde bittet die Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen und die Vorgaben zu beachten.