

Besonders häufig handelte es sich dabei um sogenannte Warenbetrugsdelikte. Auf Online-Plattformen wurden Waren angeboten, die nach der Bezahlung jedoch nie beim Käufer ankamen. Die Polizei rät deshalb dringend, Angebote genau zu prüfen. Ein besonders niedriger Preis könne bereits ein Hinweis auf einen möglichen Betrugsversuch sein.
Außerdem sollten Käufer bei der Bezahlung vorsichtig sein: Die beliebte PayPal-Funktion „Freunde & Familie“ bietet keinen Käuferschutz, sodass das Geld nicht zurückgefordert werden kann. Die Polizei empfiehlt stattdessen die Nutzung sicherer Zahlungsmethoden wie eine klassische Banküberweisung. Auch hier sollten jedoch IBAN und Kontodaten sorgfältig geprüft werden. Bei ausländischen IBANs ist besondere Vorsicht geboten, denn oft kann der überwiesene Betrag dann nicht mehr zurückgeholt werden. Die Polizei verweist auf den kostenlosen IBAN-Checker unter https://www.iban-rechner.de/iban_validieren.html. Ist eine deutsche IBAN angegeben, sollte dennoch die Seriosität der Bank überprüft werden, da einige Banken auch ausländischen Betrügern deutsche Kontonummern anbieten.
Zusätzlich kam es am Freitag zu einem Betrugsfall, bei dem ein Computer-Nutzer auf dem Sperrbildschirm Warnungen erhielt, dass sein Computer gehackt worden sei. Dort wurde eine Telefonnummer angezeigt, die angeblich zum Zoll führen sollte. Das Opfer rief an und gewährte dem Betrüger über einen Fernzugriff Zugang zum eigenen Computer. In der Folge wurden Bankdaten und persönliche Daten ausgespäht. Die Polizei rät eindringlich, niemals unbekannten Personen Fernzugriff auf den eigenen Computer oder das Handy zu gewähren. Wurde bereits ein Zugriff gewährt, sollten sofort alle Passwörter geändert und das Bankkonto gesperrt werden.
Weitere Informationen finden Betroffene unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/.




