

Der Angeklagte habe Ende April 2024 in seiner Wohnung in Idar-Oberstein einen Streit mit seiner damaligen Lebensgefährtin gehabt. Im Rahmen des Streits soll der Angeklagte seiner damaligen Lebensgefährtin zunächst mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben. Daran anschließend sei es zu einem Gerangel zwischen beiden gekommen. Als seine damalige Lebensgefährtin nach dem Gerangel die Wohnung habe verlassen wollen, soll sich der Angeklagte ihr in den Weg gestellt, ihre Hand von der Türklinke weggezogen und sie an den Haaren zurück ins Schlafzimmer gezogen haben. Dort habe er sie am Kopf auf den Boden gedrückt und ihr einmal mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen. Erst als seine damalige Lebensgefährtin nach Hilfe gerufen habe und angefangen habe zu weinen, habe er von ihr abgelassen und sich bei ihr für sein Verhalten entschuldigt.
Im Schlaf vergewaltigt?
Nach Beilegung des Streits habe die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten in dessen Wohnung übernachtet. Als beide im Verlaufe der Nacht zusammen im Bett gelegen haben sollen, habe der Angeklagte versucht sie zu küssen und zu streicheln. Sie habe daraufhin geäußert, dass sie das nicht wolle, er damit aufhören solle und sie schlafen wolle. Als seine damalige Lebensgefährtin später eingeschlafen gewesen sei, soll der Angeklagte mit seinem Penis anal in sie eingedrungen sein. Sie sei hierdurch wach geworden und habe den Angeklagten aufgefordert damit sofort aufzuhören. Der Angeklagte habe dann unmittelbar von ihr abgelassen.
In der Folgezeit habe sich die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten von diesem getrennt. Auch habe sie gegen ihn, weil dieser sie mehrfach täglich kontaktiert sowie beobachtet und verfolgt habe, Mitte Mai 2024 eine Gewaltschutzverfügung mit Näherungs- und Kontaktverbot erwirkt. Gegen dieses Verbot soll der Angeklagte trotz Kenntnis hiervon verstoßen haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein nicht eingelassen. Die Berufungssache findet am 7. August vor dem Landgericht statt. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 18. August bestimmt worden.




