Klaus Desinger

Kreisverwaltung warnt vor betrügerischen Angeboten

Birkenfeld. Die Behörden verzeichnen eine hohe kriminelle Energie bei betrügerischen Handwerkern oder im Pelz- und Goldankaufsbereich
Die Kreisverwaltung warnt vor unseriösen Handwerkern.

Die Kreisverwaltung warnt vor unseriösen Handwerkern.

Bild: ChatGpT

Die Kreisverwaltung Birkenfeld informiert darüber, dass im Laufe des vergangenen und dieses Jahres im Landkreis Birkenfeld einige Ankaufsstellen für hochwertige Güter (zum Beispiel Gold, Silber, Pelze, Schmuck, Uhren, Antiquitäten), aber auch Gewerbebetriebe, die eine Vielzahl an handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten bewerben (zum Beispiel Polster-, Teppich-, Dach-, Stein-, Terrassen-, Fassadenreinigung und -reparatur), kontrolliert wurden. Wegen festgestellter Verstöße gegen unterschiedliche Gesetze – zum Beispiel das Geldwäschegesetz, die Handwerksordnung oder die Gewerbeordnung - wurde der Weiterbetrieb teilweise mit strengen Auflagen belegt oder gar bis zur Schaffung rechtmäßiger Zustände untersagt. Bei ähnlichen Fällen kam es in der Vergangenheit bereits zu kriminalpolizeilichen Ermittlungen – unter anderem aufgrund von Anzeigen wegen Betrugs.Vor diesem Hintergrund sensibilisiert die Kreisverwaltung Birkenfeld vor kurzfristig beworbenen Werbeaktionen durch Zeitungsanzeigen oder Flyer. Diese Werbungen enthalten in der Regel eine Vielzahl der angebotenen Dienstleistungen wie „Pelz-, Gold-, Antiquitätenankauf“ oder „Dach-, Pflaster-, Terrassen-, Fassadenreinigung und -reparatur“. Sie sind zeitlich auf einen kurzen Zeitraum begrenzt (zum Beispiel „Aktionszeitraum nur 5 Tage gültig“ oder „letzte Chance“) und bewerben ausdrücklich regelmäßig auch besondere Leistungen (wie „100 Euro Gutschein für Neukunden“, „Wir schätzen gratis ein“, „kostenloser Hol- und Bringservice“, „Sofort Bargeld“, „Hausbesuch bis 150 Kilometer“, „gratis Getränke“, oder „Kostenübernahme für Anfahrt“).

Angebote kommen Sie teuer zu stehen


„Solche Angebote sind oft keine günstige, harmlose Alternative, sondern mitunter rechtswidrig, unseriös und kommen Sie teuer zu stehen“, warnt die Kreisverwaltung. Bei den Gewerbetreibenden handelt es sich in der Regel nicht um etablierte, ortsansässige Unternehmen. Bestehen Ladengeschäfte oder Betriebsstätten vor Ort sind diese oft nicht durchgängig geöffnet, sondern nur während der Aktionszeiträume. Ansonsten sind die Geschäftsinhaber ausschließlich telefonisch erreichbar. Als Betriebsstätten werden öfters kurzfristig leerstehende Gewerbeflächen genutzt oder sie bestehen allein aus einem mit Werbung beklebten Schaufenster und einem Briefkasten.
Die Kreisverwaltung rät: „Keine Kontaktaufnahme bei solchen Werbeaktionen. Keine Hausbesuche zulassen. Keine Übergabe von Wertsachen an Personen ohne klare Firmenanschrift und Belege.“ Die Behörde betont zudem: „Melden Sie verdächtige Ankündigungen oder laufende Aktionen an die Kreisverwaltung. Wer etwas Auffälliges beobachtet hat, übermittelt Ort, Zeit, Foto der Werbeanzeige oder des Plakats und - wenn möglich - Firmennamen und Kontaktdaten. Haben Sie ein Geschäft mit diesen Gewerbetreibenden gemacht, wird ebenfalls um Meldung von Hinweisen gebeten.“
Die Meldungen können per E-Mail an ordnung@landkreis-birkenfeld.de oder telefonisch an 06782/15-3012 erfolgen.


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