

Betroffen sind die Ortsgemeinden Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Kempfeld, Langweiler, Schauren, Sensweiler und Wirschweiler. Das Wasser muss mindestens fünf Minuten sprudelnd abgekocht werden, bevor es für den Konsum, die Zubereitung von Nahrung oder die Körperpflege verwendet wird. Für Reinigungszwecke, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Die Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen appellieren an die Bevölkerung, das Abkochgebot zu befolgen und informieren umgehend, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann. Zur Sicherheit wird das Trinkwasser stärker gechlort, was zu Geschmacksveränderungen führen kann.