

Das Mädchen war eine Klassenkameradin vom Sohn des Angeklagten. Als die beiden zum Vater des Jungen hoch ins erste Obergeschoss gekommen seien, sei dem Mädchen dort mehrfach das Bustier verrutscht. Der Angeklagte habe ihr sodann "geholfen". Des Weiteren habe er dem Mädchen den Weg zur Toilette gezeigt und sei mit ihm ins Badezimmer gegangen. Dort habe der Angeklagte die Tür verschlossen und dem Mädchen plötzlich von oben in die Hose gefasst. Dabei sei er mit seiner Hand sofort unter die Unterhose des Mädchens gegangen und habe das Kind an der nackten Scheide gestreichelt. Als der Angeklagte die Binde des Mädchens bemerkt habe, soll er es gefragt haben, ob sie schon "ihre Tage" habe. Im Anschluss daran soll der Angeklagte seine Hand aus der Unterhose des Mädchens gezogen, mit der Hand das Hemd nach oben geschoben und an der linken Brust genuckelt haben. Das Mädchen sei durch diesen Vorfall verstört gewesen und habe sich zwei Tage später ihrer Mutter offenbart.