Klaus Desinger

Polizisten aufs Übelste beleidigt und angegriffen

Idar-Oberstein. Nachdem er eine Frau zusammengeschlagen haben soll und die Polizei erschien, rastete der 30-Jährige offenbar komplett aus.

Berufungssache vor dem Landgericht.

Berufungssache vor dem Landgericht.

Bild: Klaus Desinger

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 30 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Ende Oktober 2018 seien mehrere Polizeibeamte zu einem Einsatz in einer Wohnung einer Frau in Idar-Oberstein gerufen worden, wo der Angeklagte die Frau zusammengeschlagen haben soll. Bei Eintreffen der Beamten sei der Angeklagte in dieser Wohnung zugegen gewesen und den Polizeibeamten gegenüber aggressiv aufgetreten. Der Aufforderung, sich zum Zwecke der Fesselung auf den Boden zu legen, sei er nicht nachgekommen, sondern habe stattdessen mit der Faust ein Loch in die Wand geschlagen und die Polizeibeamten als "Wichser, Fotze und Arschloch" betitelt.

Handy nach Polizisten geworfen

Im Anschluss daran habe er ein Handy aus einer Entfernung von circa fünf Metern gegen die Schutzweste eines Polizeibeamten geworfen. Hierbei habe er billigend in Kauf genommen den Polizeibeamten zu verletzen. Tatsächlich sei der Polizeibeamte hierdurch nicht verletzt worden. Im Rahmen der anschließenden Fesselung habe sich der Angeklagte gegen den Versuch, ihm Handfesseln anzulegen, gesperrt und in Richtung eines Polizeibeamten gespuckt, wobei er diesen nicht getroffen habe. Auch soll er einer Polizeibeamtin in den linken Unterarm und das linke Bein gebissen haben. Die Polizeibeamtin sei hierdurch nicht verletzt worden. Der Angeklagte habe zum Zeitpunkt des Vorfalls unter Alkoholeinfluss gestanden. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein dahingehend eingelassen, dass er an den Vorfall im Zuge seiner Alkoholisierung nur eine bruchstückhafte Erinnerung habe. Soweit er sich erinnern konnte, hat er sich teilgeständig zum Tatvorwurf eingelassen. Die Berufungssache findet nun vor dem Landgericht Bad Kreuznach am Montag, 27. November, statt (Az: 5 KLs 1021 Js 13945/21).


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