Tankstellenmord: Anklage fordert Höchststrafe
Lebenslange Haft für den tödlichen Schuss auf den 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter Alex W. - das forderte Oberstaatsanwältin Nicole Frohn gestern vor dem Bad Kreuznacher Landgericht. Frohn wertete die Tat, die im vergangenen September für bundesweite Bestürzung gesorgt hatte, in ihrem zweistündigen Plädoyer als heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen.
Der 50-jährige Angeklagte habe sich über den Verlauf der Corona-Krise immer weiter radikalisiert und bereits im Vorfeld der Tat in Chats immer wieder mit Gewalt gedroht. Er habe Alex W. stellvertretend für jene getötet, die in seinen Augen für die Corona-Maßnahmen verantwortlich waren. Alex W. habe dabei als Mensch selbst keine Rolle gespielt - es hätte jeden anderen treffen können. Zudem sei der 20-Jährige völlig arg- und wehrlos gewesen; ohne Chance, sich gegen die Attacke zu wehren.
Zudem, so die Oberstaatsanwältin, sei der Angeklagte trotz seiner Alkoholisierung zum Zeitpunkt der Tat voll schuldfähig gewesen. Auf den Überwachungsvideos seien keinerlei motorische Ausfallerscheinungen zu erkennen, so Frohn. Frohn plädierte außerdem darauf, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Folgt das Gericht dieser Einschätzung, wäre eine mögliche Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Auch Ruth Streit, Vertreterin der Nebenklage, schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an.
Am kommenden Freitag, 9. September, folgt ab 10 Uhr das Plädoyer der Verteidigung. Ein Urteil wird dann im Lauf der kommenden Woche erwartet.