Robert Syska

Trockenheit: Bei Wasserentnahme droht Bußgeld

Birkenfeld. Im Landkreis trocknen die Bäche aus. Die Kreisverwaltung warnt daher eindringlich vor der Wasserentnahme aus Bächen oder Flüssen.

Einige Gewässer im Landkreis führen kaum noch Wasser. Für Fische und andere Lebewesen ist das lebendbedrohlich. Die Kreisverwaltung fordert deshalb dazu auf, kein Fluss- oder Bachwasser zur Garten- und Rasenbewässerung zu benutzen.

Einige Gewässer im Landkreis führen kaum noch Wasser. Für Fische und andere Lebewesen ist das lebendbedrohlich. Die Kreisverwaltung fordert deshalb dazu auf, kein Fluss- oder Bachwasser zur Garten- und Rasenbewässerung zu benutzen.

Bild: Symbolfoto / Pixabay

Infolge der anhaltenden Hitzeperiode mehren sich bei der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Birkenfeld Beschwerden darüber, dass Wasser aus den Bächen mittels Pumpen zur Garten- und Rasenbewässerung entnommen wird.

Die Kreisverwaltung weist deshalb darauf hin, dass die Wasserentnahme ohne Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde generell unzulässig ist. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Da einige Bäche im Landkreis aufgrund der Trockenheit bereits gar kein Wasser mehr führen, fordert die Verwaltung auch alle Wasserrechtsinhaber auf, trotz Genehmigung kein Fluss- oder Bachwasser zur Garten- und Rasenbewässerung zu benutzen. Auch der Allgemein- und Anliegergebrauch - also die Entnahme mit Handschöpfgefäßen - ist aufgrund der gegebenen Situation zu unterlassen. Wer dieser dringenden Aufforderung nicht Folge leistet, muss auf jeden Fall mit einem erhöhten Bußgeld der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Birkenfeld rechnen.


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