Trockenheit: Bei Wasserentnahme droht Bußgeld
Die Kreisverwaltung weist deshalb darauf hin, dass die Wasserentnahme ohne Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde generell unzulässig ist. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Da einige Bäche im Landkreis aufgrund der Trockenheit bereits gar kein Wasser mehr führen, fordert die Verwaltung auch alle Wasserrechtsinhaber auf, trotz Genehmigung kein Fluss- oder Bachwasser zur Garten- und Rasenbewässerung zu benutzen. Auch der Allgemein- und Anliegergebrauch - also die Entnahme mit Handschöpfgefäßen - ist aufgrund der gegebenen Situation zu unterlassen. Wer dieser dringenden Aufforderung nicht Folge leistet, muss auf jeden Fall mit einem erhöhten Bußgeld der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Birkenfeld rechnen.