Urteil gegen Mario N.: Staatsanwaltschaft beantragt Revision
Am Dienstag hatte das Landgericht den 50-Jährigen wegen Mordes an dem 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter Alex W. zu lebenslanger Haft verurteilt. Richterin Claudia Büch-Schmitz sah zwar die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe erfüllt, allerdings stellte das Gericht, anders als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert, nicht die besondere Schwere der Schuld fest. Dagegen spräche, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, dass Marion N. nicht vorbestraft sei, sich selbst gestellt und umfassend mit den Ermittlungsbehörden kooperiert habe. Damit könnte die Haftstrafe von Mario N. theoretisch nach 15 Jahren in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden. Dies dürfte der Grund für den Revisionsantrag der Ankläger sein, auch wenn bislang noch keine offizielle Begründung vorliegt.
Auch die Verteidigung prüft derzeit noch, ob sie Revision gegen das Urteil einlegt. Sie hatte insbesondere die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe in Zweifel gezogen und angesichts der starken Alkoholisierung von Mario N. zum Tatzeitpunkt (laut Gutachter rund zwei Promille) und seines psychischen Zustands auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit plädiert.
Eine Revision des Verfahrens wird vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt.