Wildunfälle in der Region häufen sich / Polizei mahnt zur Vorsicht - und gibt Tipps
Daher appelliert die Polzei zum Beginn der dunklen Jahreszeit besondere Vorsicht im Straßenverkehr walten zu lassen.
Wer insbesondere in ländlichen Regionen mit dem Auto an Wäldern entlangfährt, sollte stets mit Wildwechsel rechnen. Vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung wechselt Wild die Fahrbahn. Grundsätzlich sollte man dennoch zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wild auf der Fahrbahn rechnen und seine Fahrweise entsprechend anpassen.
Alle Verkehrsteilnehmer sollten vor allem auf die Fahrbahnränder achten: Wer dort ein Tier bemerkt, sollte sofort abbremsen und das Fernlicht ausschalten: Die Tiere verlieren durch das Licht ihre Orientierungsmöglichkeit und bleiben dann meist auf der Fahrbahn stehen. Außerdem sollte man versuchen, Tiere durch das Betätigen der Hupe zu vertreiben.
Ist eine Kollision nicht mehr zu vermeiden, gilt: Treten Sie auf die Bremse und weichen Sie nicht aus, um schwerwiegendere Unfallfolgen zu vermeiden. Denn eine Kollision mit einem Baum oder gar dem Gegenverkehr hat in jedem Fall verheerendere Folgen. Beachten Sie zudem: Quert ein Tier die Fahrbahn folgen oft noch weitere Tiere.
Wildunfall - und nun?
Was ist nach einem Wildunfall zu tun? Sichern Sie die Unfallstelle ab. Das bedeutet: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Warnwesten sollten in der Fahrgastzelle aufbewahrt werden, damit sie bereits im Fahrzeuginneren angelegt werden können. Sind Menschen verletzt, dann wählen Sie den Notruf 112 und leisten Sie erste Hilfe. Verständigen Sie die Polizei über den Wildunfall, denn die Polizei (und gegebenenfalls auch der zuständige Jäger) stellt bei Bedarf eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung aus.
Teilen Sie gegebenenfalls die Fluchtrichtung des verletzten Tieres mit, um dem zuständigen Jagdpächter die Suche nach dem verletzen Wild zu erleichtern. Fassen Sie Tiere nur mit Handschuhen, um sie von der Fahrbahn zu entfernen, um die Gefahrenstelle für andere Verkehrsteilnehmer zu beseitigen. Übrigens: Wird ein Wildunfall nicht gemeldet kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen.