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Arbeitsmarkt stellt sich auf Winter ein

Der Arbeitsmarkt im Landkreis Mayen-Koblenz trotz den kühleren Temperature: 3.652 arbeitslose Frauen und Männer zählten die Statistiker zum Monatsende – 71 weniger als im Oktober und 397 weniger als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote liegt wie vier Wochen zuvor bei 3,2 Prozent. Vor einem Jahr lag sie bei 3,5 Prozent.

Eine Entwicklung, die für die Jahreszeit durchaus positiv ist, betont Agenturleiterin Ulrike Mohrs. „Gerade die monatliche Schwankung hängt in dieser Jahreszeit maßgeblich vom Wetter ab. Zwar endet in vielen gastronomischen Betrieben nach den Herbstferien die Saison und es wird entsprechend weniger Personal benötigt. Andere saisonabhängige Betriebe wie Bau, Straßen- und Landschaftsbau konnten aber bislang noch uneingeschränkt weiter arbeiten.“ Das berüchtigte „Winterloch“, in das der Arbeitsmarkt üblicherweise spätestens mit dem ersten strengen Frost zu fallen pflege, mache sich in der aktuellen Statistik deshalb nur wenig bemerkbar. Ohnehin gehe sie davon aus, so Mohrs, dass es in den nächsten Wochen zwar einen kurzfristigen Anstieg der Arbeitslosigkeit geben werde. „Der für die allgemeine Bewertung der Konjunktur in der Region viel wichtigere Vergleich mit dem Vorjahr wird nach unserer Einschätzung aber auch in den Wintermonaten günstig ausfallen.“Unterschiedlich ausgeprägt war auch diesmal die Entwicklung in den beiden Rechtskreisen des Sozialgesetzbuches (SGB), die sich mit der Arbeitslosigkeit befassen. So stieg die Arbeitslosigkeit in Koblenz im SGB III - also bei jenen Menschen, die in der Regel noch nicht länger als ein Jahr arbeitslos sind – in den vergangenen vier Wochen um 51 auf 1.048 an, während sie in der Grundsicherung nach SGB II - bei den sogenannten Hartz IV-Empfängern, die vom Jobcenter betreut werden – um 34  auf 2.427 sank. Im Landkreis kletterte der Wert im SGB III seit Oktober um 18 auf 1.631. Im SGB II sank er dagegen um 89 auf 2.021. Auch dies sei eine typische saisonbedingte Entwicklung, erklärte Ulrike Mohrs, da Menschen, die von Saisonarbeitslosigkeit betroffen sind, in der Regel dem SGB III zugeordnet werden.Im Landkreis sanken die Werte im SGB III binnen Jahresfrist um 106 und im SGB II um 291. Bei diesen Vergleichen sei allerdings zu bedenken, dass seit Januar 2017 die sogenannten Aufstocker nicht mehr dem SGB II, sondern dem  SGB III zugeordnet werden und es dadurch beim Jahresvergleich zu einer Verschiebung von einem in den anderen Rechtskreis komme. Der Zahl der arbeitslosen Menschen gegenüber steht die Anzahl der gemeldeten offenen Stellen. Im Landkreis wurden 2.834 offene Stellen gezählt – das sind 544 mehr als vor einem Jahr. Foto: Archiv


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