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Drei Jahre für den "Schützen von Ochtendung"

23-Jähriger schoss auf Fahrzeuge und Fensterscheiben. Jetzt hat das Mayener Schöffengericht, unter Vorsitz von Richter Joachim Anheier, hat den Mann, der als „Schütze von Ochtendung“ von sich reden machte, verurteilt.

 In Handschellen und mit einem Aktenordner vor dem Gesicht betrat der zurückhaltend wirkende Angeklagte den Gerichtssaal im ersten Stock des Mayener Amtsgerichtes. Er nahm neben seinem Verteidiger, dem Koblenzer Anwalt Florian Schulz, Platz und sagte bis zum Ende der Verhandlung kein einziges Wort. Auch bei der Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Sebastian Hübinger verzog er keine Miene. Er soll im Zeitraum vom 3. bis 22. Dezember 2015 in 84 Fällen auf parkende und fahrende Fahrzeuge sowie Rollläden und Fensterscheiben geschossen und Personen und den Straßenverkehr erheblich gefährdet haben. Bei der Tatserie entstand ein Schaden von rund 50.000 Euro. Am 2. Dezember 2015 hatte Fabian M. (Name von Redaktion geändert) bei einem Waffenhändler eine Schusswaffe erstanden, diese aber einen Tag später in die Tatwaffe umgetauscht. Mit dieser schoss er am 3. Dezember auf ein parkendes Auto: Schaden rund 300 Euro. Eine Zeugin, die mit ihrer Tochter unterwegs war, berichtete, dass jemand auf ihren Pkw schoss, als sie nur wenige Meter davon entfernt waren. Entsetzt sahen sie die zerborstene Heckscheibe. Gegenüber einem weiteren Zeugen hatte sich der Angeklagte in Widersprüche verstrickt. Nachdem das Fahrzeug des Zeugen beschossen worden war, ging er an die Stelle zurück, an der er den „Knall“ gehört hatte. Er sah den Angeklagten, der am Fenster seiner Wohnung stand und sprach ihn an. Fabian M. bestätigte, er habe „nur einen Knall gehört“, sprach aber davon, dass auf sein Auto „auch schon geschossen worden“ sei. Zugunsten des Angeklagten sagte die 21-jährige Lebensgefährtin aus. Sie beteuerte, dass sie ihrem Freund glaubte, die Tat nicht begangen zu haben. Zur Tatzeit lief noch die Bewährungsfrist nach einer Verurteilung im Jahr 2013 wegen Brandstiftung. Staatsanwalt Hübinger fasste in seinem Plädoyer zusammen, dass die 84 Taten genau in der Art begangen worden sind, wie sie in der Anklage beschrieben wurden. Auch nach mehrfachem Hinweis von Richter Joachim Anheier, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirke, schwieg Fabian M.. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Fotos: Polizei/Archiv Thielen


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