FrauenKulturWoche-Tickets werden erstattet
Nachholtermine wird es in diesem Jahr leider nicht mehr geben. „Zunächst einmal darf ich mich bei den Ticketkundinnen und -kunden für die lange Wartezeit entschuldigen und mich zugleich bei Ihnen allen für die Geduld bedanken. Ich hatte gehofft, die Veranstaltungen noch in diesem Jahr nachholen zu können“, so Gleichstellungsbeauftragte Marion Falterbaum, „allerdings habe ich mich letztlich in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, angesichts der derzeitigen Situation und den daraus hervorgehenden Sicherheitsgründen, dagegen entscheiden müssen.“ Zur Rückerstattung Ihres Ticketpreises senden Sie bitte Ihr/e Ticket/s (Originale) unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Bankverbindung an die Stadtverwaltung Mayen, Bereich 1.3, Rathaus Rosengasse 2, 56727 Mayen oder werfen die Unterlagen in den Briefkasten vor dem Verwaltungsgebäude. Einreichungsfrist ist Montag, der 31. August 2020. Die Rückerstattung erfolgt dann schnellstmöglich.