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Neue Masken-Regeln im ÖPNV

Die sogenannte "Bundes-Notbremse" bringt auch für die ÖPNV-Nutzung im Landkreis Mayen-Koblenz Neuerungen. So ist nach dem Infektions-Schutz-Gesetz nun in Bussen und Bahnen in Gebieten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Eine medizinische Maske ist in diesem Falle nicht mehr ausreichend. Das teilt der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH (VRM) mit.
IM ÖPNV im Landkreis Mayen-Koblenz sind zurzeit FFP2-Masken Pflicht.

IM ÖPNV im Landkreis Mayen-Koblenz sind zurzeit FFP2-Masken Pflicht.

Das gilt so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, dann wird diese Regelung am übernächsten Tag wieder ausgesetzt. Ziel ist, den Schutz vor Ansteckung gerade auch im Nahverkehr weiter zu verbessern. Die Fahrgäste werden gebeten, sich vor der Fahrt über die aktuellen Inzidenzwerte in den durchfahrenen Gebieten zu informieren und das gegebenenfalls bestehende Gebot des Tragens einer FFP2-Maske entsprechend zu beachten. Kinder bis einschließlich sechs Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske ausgenommen. www.vrminfo.de Symbolfoto: Archiv (Pixabay, Wilfried Pohnke)


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