

Der Deutsche Bundestag hat über das sogenannte GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz entschieden, das die Gesundheitsversorgung sowie deren Finanzierung reformieren soll. Auch der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt und damit den Weg zur Umsetzung freigegeben. Für den Rhein-Hunsrück-Kreis und für weitere Flächenlandkreise könnte diese Entscheidung erhebliche Folgen mit sich bringen.
Landrat Volker Boch steht mit den Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz seit Monaten in einem intensiven Austausch zur Sicherung der stationären und ambulanten Versorgung. „Zuletzt haben wir uns gemeinsam mit den rheinland-pfälzischen Landrätinnen und Landräten noch einmal sehr deutlich öffentlich und gegenüber der Politik in Bund und Land dazu geäußert, welche Folgen auf die Landkreise zukommen können – und wie sich die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger verschlechtern könnte. Allerdings ist das Gesetz dennoch verabschiedet worden. Ich bedauere es sehr, dass gerade diejenigen, auf die nun auf kommunaler Ebene ein neuer Druck zukommen wird, in dieser Sache zu wenig einbezogen worden sind.“ Der Landrat hatte sich vor der Abstimmung auch mit einem persönlichen Schreiben an regionale Abgeordnete des Bundestages gewandt.
Insbesondere der rheinland-pfälzischen Krankenhauslandschaft droht durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gerade in den ländlichen Regionen eine dramatische Schieflage. „Viele Krankenhäuser sind bereits heute in ihrer Existenz gefährdet“, erklärt Landrat Boch. „Deshalb haben wir die Abgeordneten darum gebeten, bei der Abstimmung die Interessen ihres Wahlkreises und der Bürgerinnen und Bürger in der jeweiligen Gesundheitsregion in den Blick zu nehmen. Denn die Situation hinsichtlich der Gesundheitsversorgung ist nicht nur im stationären Bereich ein für die Menschen vor Ort sehr wichtiges und schwieriges Thema, sondern auch bei der ambulanten medizinischen Leistung bis hin zur Arzneimittelversorgung durch die lokalen Apotheken, der Psychotherapie und der Situation bei den Fachärzten. Im stationären Bereich kommt der an die Kliniken angebundene Rettungsdienst dazu. Jede Schließung einer Notfallaufnahme verstärkt den Druck auf die im System verbleibenden Einheiten erheblich“, sagt Boch.
Die Landkreise haben per Gesetz den grundsätzlichen Sicherstellungsauftrag der stationären Versorgung. Insofern rechnen die Landkreise in Rheinland-Pfalz durch das Bundesgesetz mindestens mittelfristig mit Auswirkungen, die einmal mehr auf die kommunalen Haushalte einwirken könnten. „Jeder weiß, dass die Kommunen durch die von Bund und Land übertragenen Pflichtaufgaben bereits heute Rekorddefizite aufweisen. Nun ist damit zu rechnen, dass das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz neue Haushaltslöcher mit sich bringt, weil die Finanzierung gerade kleinerer Krankenhäuser in Schieflage geraten wird.“



