Andreas Bender

Wahlfreiheit beim Heizungseinbau wird also erhöht - Biotreppe für fossile Heizungen

Rhein-Hunsrück. Seit gut zwei Monaten gelten neue Regelungen für den Einbau neuer Heizungsanlagen - es gibt mehr Wahlfreiheit. In diesem Zuge wurden auch die Förderungen angepasst. Bei Öl- und Gasheizungen gilt künftig die »Biotreppe«.
Michael Uhle und Uwe Kaska begutachten ein Wohnhaus aus dem Jahr 1979, an dem die Ölheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht wurde.

Michael Uhle und Uwe Kaska begutachten ein Wohnhaus aus dem Jahr 1979, an dem die Ölheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht wurde.

Bild: Andreas Bender

Am 29. Juli ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich auch als »Heizungsgesetz« bekannt. Was das GModG in Bezug auf Heizungsanlagen bedeutet, darüber haben wir mit Energieberater Uwe Kaska (Verbraucherzentrale RLP), und Kreisklimaschutzmanager Michael Uhle gesprochen.

»Wer seine Heizungsanlage austauschen oder neu einbauen möchte, hat seit Ende Juli verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören unter anderem Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen, Elektro-Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasse- und Wasserstoffheizungen, Wärmepumpen-Hybridheizungen in Kombination mit Gas, Heizöl, Flüssiggas oder Biomasse, Stromdirektheizungen sowie Nahwärmeanschlüsse«, erklärt Uhle.

Die Wahlfreiheit beim Heizungseinbau wird also erhöht. Das mit dem alten Heizungsgesetz verbundene Ziel, sich von fossilen Brennstoffen zu verabschieden bleibt dabei bestehen, wenn auch zeitlich verzögert. Dies erfolgt über die sogenannte »Biotreppe«. Wer jetzt eine Öl- oder Gasheizung installiert, muss künftig steigende Anteile erneuerbarer oder treibhausarmer Brennstoffe einsetzen und nachweisen. In der Praxis bedeutet das: Statt herkömmlichem Heizöl oder Gas wird ein Brennstoffmix geliefert und dokumentiert.

Vorgesehen sind zehn Prozent ab dem Jahr 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Ab dem Jahr 2045 muss der Brennstoff 100 Prozent klimaneutrale Anteile enthalten (vollständige Dekarbonisierung). Die Biotreppe richtet sich direkt an die Gebäudebetreiber. Parallel dazu soll für Brennstoffhändler ab 2028 eine separate, allgemeine Grüngas- und Grünheizölquote eingeführt werden. Heizungsanlagen im Bestand sind von dieser Quotenregelung ausgenommen.

Die Verfügbarkeit von Brennstoffmixen ist regional unterschiedlich, sie haben eine geringe Haltbarkeit und es ist offen, wie sich Preise und Angebot dieser Brennstoffe langfristig entwickeln. Aufgrund der unsicheren Entwicklung bei den Brennstoffkosten wurden auch Regelungen für Vermieter aufgenommen: Ab 2028 sollen bei neu eingebauten fossilen Heizungen die CO2-Kosten und Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.

»Wärmepumpen bleiben auch unter den neuen Rahmenbedingungen meist die wirtschaftlichste Lösung, insbesondere in Verbindung mit einer eigenen Photovoltaikanlage«, erklärt Uhle. Im Rhein-Hunsrück-Kreis sind heute über 10 000 Photovoltaikanlagen auf Hausdächern installiert. »Wir sprechen also von jedem vierten Haus im Kreis«, so Uhle. Hinzu kommen gut 2 000 Balkonkraftwerke.

Entscheidend bleiben die künftigen Energiekosten. Die hohen Ölpreise führen aktuell zu einer hohen Nachfrage nach Wärmepumpen bei Heizungsbauern. »Man muss immer individuell schauen, welche Heizung für ein Gebäude sinnvoll ist. Allerdings kommen keine Hauseigentümer mehr in unsere Beratungen und fragen: Darf ich mit Öl heizen? Viele möchten allein aus wirtschaftlichen Gründen weg von fossilen Brennstoffen«, ergänzt Uwe Kaska.

Da der Einbau einer Heizung ebenfalls eine Kostenfrage ist, gibt es seit einigen Jahren Fördermittel für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Auch hier gibt es Änderungen; die Richtlinie »Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen« am 21. Juli aktualisiert. »Grundsätzlich gilt: Je früher der Antrag gestellt wird, desto höher kann die Förderung ausfallen«, sagen Kaska und Uhle. »Die Grundförderung für Wärmepumpen bleibt bis Ende des Jahres bei 30 Prozent. Zusätzlich können weitere Boni hinzukommen. Der Einkommensbonus ist nun sozial gestaffelt, sodass Familien mit Kindern sowie Haushalte mit geringerem Einkommen besonders profitieren können.«

Neu ist außerdem: Der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Investitionskosten werden ab Januar 2027 alle sechs Monate kontinuierlich abgesenkt. Es lohnt sich daher, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen. Die aktuellen Bedingungen der »Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude« finden Interessierte unter www.kfw.de (Suchbegriff »Programm 458«).