Andreas Bender

Zensus 2022: Start der Befragungen im Rhein-Hunsrück-Kreis

Im Rahmen des Zensus 2022 werden auch über 9 000 Personen im Rhein-Hunsrück Kreis in einem kurzen, persönlichen Interview befragt.

Im Jahr 2022 findet in Deutschland eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2022) statt.

Im Jahr 2022 findet in Deutschland eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2022) statt.

Bild: BMI

Kreis. Im Jahr 2022 findet in Deutschland eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2022) statt. Stichtag ist der 15. Mai 2022. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Insgesamt werden beim Zensus mehr als 30 Millionen Menschen bundesweit befragt.

 

Die Befragungen für die Gebäude- und Wohnungszählung mit etwa 23 Millionen Befragten sind bereits vor einigen Tagen gestartet und finden in erster Linie online statt. Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Immobilien erhalten hierzu Post mit den Online-Zugangsdaten vom jeweiligen Statistischen Landesamt. Weiterhin werden etwa 10,3 Millionen Personen im Bundesgebiet (davon über 9 000 Personen im Rhein-Hunsrück Kreis) in einem kurzen, persönlichen Interview befragt. Die persönlichen Befragungen sind diese Woche gestartet.

 

Wenn Sie per Zufallsverfahren für die Hauhaltebefragung des Zensus ausgewählt worden sind, wird sich eine Interviewerin oder ein Interviewer bei Ihnen melden. Diese sogenannten Erhebungsbeauftragten kündigen sich dafür in jedem Fall schriftlich vorher an. Die 85 ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten im Rhein-Hunsrück-Kreis führen die Haushaltebefragungen im Zeitraum Mai bis August 2022 durch. Befragte sind zur Beantwortung der gestellten Fragen verpflichtet. Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis bittet um Ihre Mitwirkung und Kooperation bei den Befragungen. Zur Bestimmung der Bevölkerungszahl stellen die Erhebungsbeauftragten zunächst vor Ort fest, welche Personen an der besuchten Anschrift wohnen. Dafür wird nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Haupt- oder Nebenwohnsitz aller Haushaltsmitglieder gefragt. Die Beantwortung der Fragen kann von einer erwachsenen Person stellvertretend für alle anderen Haushaltsangehörigen übernommen werden, sofern die betreffenden Angaben bekannt sind.

 

Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zensus-Erhebungsstelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis: Tel. 0 67 61 / 82 375.

Nähere Informationen zum Zensus 2022 unter: www.kreis-sim.de/zensus oder www.zensus2022.de


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